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ELTERN-TIPP

Messenger zusammen prüfen und einstellen

Smartphone, Handy, Kinder Tablet
www.schau-hin.info

Mobile Messenger erleichtern die Kommunikation, können aber auch viel über die Nutzer verraten. Medienratgeber "SCHAU HIN!" empfiehlt Eltern, Apps genau zu prüfen und mit ihrem Kind über Datenschutz zu sprechen.

Foto: www.schau-hin.info, Gemeinsam chatten macht Spaß. Was aber tun, wenn doofe Nachrichten eintrudeln?
Mobile Messenger wie WhatsApp greifen meist auf Kontaktdaten zu und übermitteln diese an den Betreiber. Zudem können andere Nutzer auf die Profildaten wie Name, Status und Fotos zugreifen, sehen, wann andere zuletzt online waren und ob sie gerade aktiv sind oder durch Weiterleiten an persönliche Informationen gelangen.

Kinder sind zudem kaum vor Werbung, Gewalt oder Pornografie sowie Zugriffe durch fremde Personen geschützt. "Eltern erklären ihrem Kind am besten, wie sensibel persönliche Daten gerade in der mobilen Kommunikation sind, und überlegen gemeinsam, wie es seine Privatsphäre schützen kann" meint SCHAU HIN!-Mediencoach Kristin Langer.

Diese 5 Tipps empfiehlt SCHAU HIN! Eltern bei Messengern:
1. App vor Installation prüfen
Zwar sind beliebte Dienste wie WhatsApp laut Geschäftsbedingungen erst ab 16 Jahren, Snapchat und Facebook Messenger ab 13 Jahren erlaubt, doch in den App-Shops oft anders ausgewiesen, WhatsApp und Messenger etwa ohne Altersbeschränkung bzw. 4+. "Gerade bei Smartphone-Einsteigern ist das Installieren der Apps Elternsache" so Langer.

Eltern können dafür auch den Zugang zum App-Shop einschränken und mit einem Passwort sichern. Vor der Installation können sich Eltern auf Beratungsseiten informieren, was bei den einzelnen Apps zu beachten ist. Orientierung bieten auch Tests, die Anbieterbeschreibung oder Nutzerkommentare.

Wichtig ist auch auf die Zugriffsrechte zu achten. Diese werden direkt vor dem Download im App-Shop angezeigt.
2. Einstellungen aktivieren
Nach dem Download sind unbedingt die Optionen zum Schutz der Privatsphäre zu kontrollieren. Diese sind oft vorhanden, aber nicht immer vorab aktiviert. So ist die Kontaktaufnahme durch Fremde zu unterbinden und auszustellen, dass andere sehen können, ob man gerade online ist und Nachrichten gelesen hat.

Zudem sind die Sicherheitseinstellungen am Gerät zu aktivieren und Ortungsdienste auszustellen. Kostenlose Sicherheits-Apps wie die "Surfgarten-App" der Deutschen Telekom oder die "Vodafone Child Protect App" schützen zudem vor unerwünschten Webinhalten.

Wichtig: Technische Hilfsmittel ergänzen eine aktive Medienerziehung, ersetzen sie aber nicht.
3. Daten schützen
Statusanzeige und Profilbild sind so auszuwählen, dass sie möglichst wenig über die eigene Person verraten, oder verzichten ganz darauf. Zudem sollten diese Informationen nur Freunden angezeigt werden. Gerade die Handynummer nur an Leute geben, die man kennt und denen man vertraut.
4. Nutzungszeiten vereinbaren
Am besten vermitteln Eltern ihrem Kind, dass es nicht ständig erreichbar sein und auf jede Nachricht sofort antworten muss. Nachrichtensignale sind lieber auszuschalten oder lautlos zu stellen.

Gerade beim Essen oder bei den Hausaufgaben hilft eine Handypause. Forscher haben außerdem herausgefunden, dass das gleißende Licht der Bildschirme das Hormon Melatonin unterdrücken kann, das die Schlaf- und Wachphasen regelt. Ein bis zwei Stunden vor dem Schlafengehen ist das Handy daher am besten ganz aus der Hand zu legen.
5. Inhalte melden und Störer blockieren
Kinder reagieren lieber nicht auf Nachrichten von unbekannten Kontakten und blockieren den Absender. Eltern sollten mit ihrem Kind vereinbaren, dass es keine unpassende Texten, Bildern oder Clips verschickt und sich mitteilt, wenn es unangenehme Nachrichten erhält, ohne ein Chat- oder Handyverbot fürchten zu müssen.

Eltern können diese Inhalte per Screenshot sichern und dem Betreiber, Beschwerdestellen oder bei schwereren Fällen auch der Polizei melden.
Weitere Informationen
... erhalten Eltern auf www.schau-hin.info im Bereich "Mobile Geräte".

Tipps zu Apps bietet auch www.handysektor.de.

Beratung und die Möglichkeit, Verstöße zu melden, erhalten Kinder und Eltern unter www.I-KiZ.de, www.jugendschutz.net, www.internet-beschwerdestelle.de, www.polizei-beratung.de sowie bei www.nummergegenkummer.de.