Die Familie wohnt in einem viel zu kleinen, baufälligen Haus, dann wird auch noch die Mutter krank oder der Vater muss in den Rollstuhl. Und für den Umzug in eine größere Wohnung fehlt das In diesen Fällen kommt das Team um Innenarchitektin Eva Brenner und Architekt John Kosmalla und renoviert die Bude. Seit 2005 half die RTL II-Show "Zuhause im Glück - Unser Einzug in ein neues Leben" Menschen in bautechnischer Notlage. Oder auch nicht.
Denn es kann vorkommen, dass die renovierten Familien auf Schulden sitzen bleiben. Jetzt wurde der Fall einer Familie aus Rheinland-Pfalz bekannt, die vor drei Jahren bei der Sendung mitmachten. Der Vater der sechsköpfigen Familie aus Zweibrücken wurde schwer krank und konnte die erforderliche Erneuerung des Heims nicht bewerkstelligen. "Zuhause im Glück" sprang in die Bresche.
Doch später kam für die Familie die Ernüchterung, in Form einer Zahlungsaufforderung des Finanzamtes. 35.000 Euro solten sie als Steuernachzahlung überweisen, wegen des geldwerten Vorteils der Renovierung. Das Finanzamt wertet die Renovierungskosten und die geschenkten Möbel als Gage und nicht als Gewinn. Der wäre nämlich steuerfrei.
Die Familie bleibt nun wohl auf den Kosten sitzen, obwohl sie bei der Produktionsfirma extra deswegen nachfragten. "Wir hoffen, dass die Finanzämter hier die streitigen Rechtsfragen überdenken und ihren Auslegungs- und Ermessensspielraum nutzen, um den Hilfsgedanken, der ‘Zuhause im Glück‘ innewohnt, zu unterstützen", ließen die Produzenten nur verlauten.
Die Probleme der Familie aus Zweibrücken sind offenbar kein Einzelfall. In den letzten Jahren stand die Show immer wieder wegen dieser Fälle in den Schlagzeilen.
Denn es kann vorkommen, dass die renovierten Familien auf Schulden sitzen bleiben. Jetzt wurde der Fall einer Familie aus Rheinland-Pfalz bekannt, die vor drei Jahren bei der Sendung mitmachten. Der Vater der sechsköpfigen Familie aus Zweibrücken wurde schwer krank und konnte die erforderliche Erneuerung des Heims nicht bewerkstelligen. "Zuhause im Glück" sprang in die Bresche.
Doch später kam für die Familie die Ernüchterung, in Form einer Zahlungsaufforderung des Finanzamtes. 35.000 Euro solten sie als Steuernachzahlung überweisen, wegen des geldwerten Vorteils der Renovierung. Das Finanzamt wertet die Renovierungskosten und die geschenkten Möbel als Gage und nicht als Gewinn. Der wäre nämlich steuerfrei.
Die Familie bleibt nun wohl auf den Kosten sitzen, obwohl sie bei der Produktionsfirma extra deswegen nachfragten. "Wir hoffen, dass die Finanzämter hier die streitigen Rechtsfragen überdenken und ihren Auslegungs- und Ermessensspielraum nutzen, um den Hilfsgedanken, der ‘Zuhause im Glück‘ innewohnt, zu unterstützen", ließen die Produzenten nur verlauten.
Die Probleme der Familie aus Zweibrücken sind offenbar kein Einzelfall. In den letzten Jahren stand die Show immer wieder wegen dieser Fälle in den Schlagzeilen.