Zu Jahresbeginn erfolgt die Umwandlung der GEZ-Gebühr in den neuen Rundfunkbeitrag (die für die meisten Verbraucher keinerlei Papierkram bedeutet). Künftig ist die Gebühr nicht mehr geräte-, sondern wohnungsbezogen. Wer ein Dach überm Kopf hat und beim Einwohnermeldeamt registriert ist, gilt als gebührenpflichtig. Keinen Fernseher, PC und kein Radio zu besitzen ist zukünftig also kein Schutz mehr vor der Abgabe.

Befreiungen von der Zahlung sind nur noch aus sozialen Gründen möglich (siehe unten). Der Gesetzgeber hält diese Art der Erhebung für gerechtfertigt, weil in Deutschland die Sättigung mit Empfangsgeräten bei knapp 100 Prozent liegt. Erst wenn der Wert statistisch unter 90 Prozent läge, wäre sie verfassungsrechtlich zweifelhaft. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengestellt.

1) Was genau ändert sich?
Ab 1.1. gilt: Jeder Haushalt muss den monatlichen Beitrag von 17,98 Euro zahlen. Dabei ist es egal, ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Es spielt auch keine Rolle, wie viele Personen in einer Wohnung zusammenleben. Es gilt: eine Wohnung, ein Beitrag.

2) Für wen wird es teurer?
Für diejenigen, die bisher den ermäßigten Beitrag von 5,76 Euro gezahlt haben, weil sie nur ein Radio angemeldet hatten. Eine Ermäßigung auf 5,99 Euro wird künftig nur noch Schwerbehinderten auf Antrag gewährt.

3) Für wen wird es billiger?
Für alle, die sich eine Wohnung mit anderen Beitragspflichtigen teilen. Konkret: In Wohngemeinschaften muss künftig nur noch ein Bewohner zahlen. Auch Kinder, die eigenes Geld verdienen, aber noch bei ihren Eltern wohnen, sparen künftig den Beitrag.

Abmeldung schicken an: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln. Wichtig: Der Name des zahlenden Haushaltsmitglieds muss angegeben werden. Befreit werden auf Antrag außerdem Empfänger von BaföG, Hartz IV und anderen staatlichen Sozialleistungen.

4) Was, wenn ich bisher Schwarzseher war?

Dann besser schnell anmelden. Die Gebühreneintreiber können ihre Daten mit denen der Einwohnermeldeämter abgleichen. Demnächst dürfte also Post aus Köln in Haus flattern. Erwischten Schwarzsehern drohen Bußgelder. Aber: Wer sich jetzt anmeldet oder eine Befreiung beantragt, wird nicht rückwirkend belangt.