Die Nachfrage bestimmt das Angebot. Nach dieser simplen Marktlogik verfahren große Streamingservices wie Netflix oder Amazon Prime bisher bei der Zusammenstellung ihrer Serien, Filme und Dokumentationen. Was gern gesehen wird, kommt auf die Plattform - bisher. Nun wird eine Quote für Netflix, Amazon und andere Streamingdienste, die in der Europäischen Union tätig sind, regeln, was zur Verfügung steht und was nicht. Laut einem am 2. Oktober 2018 verabschiedeten Gesetzes des Europäischen Parlaments sollen künftig mindestens 30% der Angebote aus den On-Demand-Katalogen europäische Produktionen sein.
Quote oder Ausgleichszahlung
Netflix, Amazon und andere Streamingdienste werden demnach gezwungen sein, Serien, Filme, Dokus oder Stand-up-Specials in Europa produzieren zu lassen. Entweder sie geben Inhalte innnerhalb der EU in Auftrag oder sie zahlen als Ausgleich in nationale Filmfonds ein. In Deutschland hat sich Netflix bislang erfolglos dagegen gewehrt, einen Ausgleich an die deutsche Filmförderung zu zahlen. Jetzt soll die EU-Regelung für eine einheitliche Handhabe sorgen.
Roberto Viola, der bei der Europäischen Kommission als Generaldirektor Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien tätig ist, äußerte sich gegenüber dem US-Magazin Variety bereits im Sptember.
Er merkte an, dass die 28 Mitgliedsstaaten der EU ab Dezember 20 Monate Zeit hätten, diese neuen Normen anzuwenden und dass Länder "die Quote von 30% auf 40% erhöhen könnten". Die EU-Staaten könnten dann frei wählen: Entweder sie fordern die Streamingdienste auf, 30% an nationalen Originalproduktionen bereitzustellen oder sie verfahren nach dem deutschen Modell. In diesem Fall würden Netflix, Amazon und Co einen Aufpreis an die jeweiligen nationalen Produktionsfonds zahlen (müssen).
Roberto Viola, der bei der Europäischen Kommission als Generaldirektor Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien tätig ist, äußerte sich gegenüber dem US-Magazin Variety bereits im Sptember.
Er merkte an, dass die 28 Mitgliedsstaaten der EU ab Dezember 20 Monate Zeit hätten, diese neuen Normen anzuwenden und dass Länder "die Quote von 30% auf 40% erhöhen könnten". Die EU-Staaten könnten dann frei wählen: Entweder sie fordern die Streamingdienste auf, 30% an nationalen Originalproduktionen bereitzustellen oder sie verfahren nach dem deutschen Modell. In diesem Fall würden Netflix, Amazon und Co einen Aufpreis an die jeweiligen nationalen Produktionsfonds zahlen (müssen).
EU will mehr Regeln
Roberto Viola merkte gegenüber Variety an, dass Netflix gar nicht weit davon entfernt sei, einen Anteil von 30% an europäischen Inhalten auf seiner Plattform zur Verfügung zu stellen. Laut einer Studie bieten die einschlägigen Dienstleister bereits ca. 25 Prozent europäische Inhalte an. Doch das Ziel der EU-Reform sei es ganz eindeutig, Streamingdienste dazu zu bringen, ihre Investitionen in Europa zu erhöhen.
Außerdem arbeite man daran, Regeln innerhalb der Europäischen Union zu entwickeln, welche Streamingdienste und nutzergenerierte Plattformen wie YouTube dazu zwingen, erhöhte Urheberrechtsgebühren an Film- und Fernsehregisseure sowie Drehbuchautoren zu zahlen.
"Es ist ein Paradoxon, dass die Plattformen in der digitalen Welt die größten Anteile des Umsatzes bekommen und diejenigen, die den Inhalt erschaffen, einen kleineren Anteil bekommen", sagte Viola zu Variety. Das Internet habe eine Lücke entstehen lassen, die eine schlechtere Bezahlung von Künstlern fördere. Dieses Dilemma müssen Kreative "neu verhandeln dürfen".
Neu ist dieser Reformwille indes nicht. Die Neufassung der "Richtlinie für audiovisuelle Medien" wird fällig, weil das bisherige Rahmengesetz aus den achtziger Jahren auf das klassische Fernsehen zugeschnitten ist. Für dieses gilt bisher eine Quote für Produktionen aus der EU von 50 Prozent und das soll auch so bleiben. Für Videostreaming-Anbieter gibt es hingegen keine einheitliche Rahmenregelung.
Außerdem arbeite man daran, Regeln innerhalb der Europäischen Union zu entwickeln, welche Streamingdienste und nutzergenerierte Plattformen wie YouTube dazu zwingen, erhöhte Urheberrechtsgebühren an Film- und Fernsehregisseure sowie Drehbuchautoren zu zahlen.
"Es ist ein Paradoxon, dass die Plattformen in der digitalen Welt die größten Anteile des Umsatzes bekommen und diejenigen, die den Inhalt erschaffen, einen kleineren Anteil bekommen", sagte Viola zu Variety. Das Internet habe eine Lücke entstehen lassen, die eine schlechtere Bezahlung von Künstlern fördere. Dieses Dilemma müssen Kreative "neu verhandeln dürfen".
Neu ist dieser Reformwille indes nicht. Die Neufassung der "Richtlinie für audiovisuelle Medien" wird fällig, weil das bisherige Rahmengesetz aus den achtziger Jahren auf das klassische Fernsehen zugeschnitten ist. Für dieses gilt bisher eine Quote für Produktionen aus der EU von 50 Prozent und das soll auch so bleiben. Für Videostreaming-Anbieter gibt es hingegen keine einheitliche Rahmenregelung.