Nachdem ab 1945 dreieinhalb Millionen Menschen aus der sowjetisch besetzten Zone geflohen waren, fiel der Eiserne Vorhang. Am 13. August 1961 ließ die DDR in Berlin die Mauer errichten. Die Grenzsoldaten sollten die Flucht mit allen Mitteln verhindern - auch mit der Waffe (Schießbefehl). Bis 1989 kamen mindestens 136 Menschen, wahrscheinlich aber mehr als 200 Menschen, an der Mauer zu Tode. Genaue Zahlen sind kaum zu ermitteln. Mauertote wurden verheimlicht, den Ermordeten andere Todesursachen an-"legendiert". Grenzschützer, die einen Fluchtversuch verhindern konnten, wurden belobigt. Oft erhielten sie sogar Geldprämien (150 bis 200 Mark) oder Sonderurlaub als Anerkennung. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die gezielte Tötung von unbewaffneten Flüchtlingen auch in der DDR Unrecht war.
Ab 1990 wurden 246 Personen angeklagt - Mauerschützen und ihre Befehlsgeber. Knapp die Hälfte von ihnen wurde freigesprochen, 132 Personen aber zu Freiheits- und Bewährungsstrafen verurteilt.
Ab 1990 wurden 246 Personen angeklagt - Mauerschützen und ihre Befehlsgeber. Knapp die Hälfte von ihnen wurde freigesprochen, 132 Personen aber zu Freiheits- und Bewährungsstrafen verurteilt.