Bei der Fußball-WM in Brasilien beginnen knapp die Hälfte der 64 Begegnungen erst um 22 Uhr deutscher Zeit oder später. Damit die Fans die Partien auch nach dieser Uhrzeit öffentlich - beim Public Viewing - verfolgen können, werden Übertragungen auf Großleinwänden nach 22.00 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht erlaubt.
"Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-Weltmeisterschaft einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD): "Darum haben wir jetzt eine Verordnung vorgelegt, die das sogenannte Public Viewing ermöglicht und gleichzeitig einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner vorsieht. Über die Genehmigung in jedem konkreten Fall müssen die Kommunen entscheiden."
Normalerweise legt das Bundesimmissionsschutzgesetz fest, dass bei öffentlichen Veranstaltungen nach 22.00 Uhr in allgemeinen Wohngebieten ein bestimmter Geräuschpegel nicht überschritten werden darf.

Beim Public Viewing wird es oft lauter, daher wurde den Kommunen nun ein entsprechender Handlungsspielraum eingeräumt. Hendricks lässt die Fanmeilen während der WM vom 12. Juni bis 13. Juli dafür zu Sportanlagen erklären und stellt damit Public Viewing mit dem Stadion-Besuch gleich.