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Krimi-Verbot

Der Polizeiruf, der nicht sein durfte

Polizeiruf 110: Im Alter von…
Polizeiruf 110: Im Alter von... (Kriminalfilm DDR 1974/MDR 2011) MDR/DRA

Ausstrahlung nach 37 Jahren: Erstmals wird eine in der DDR verbotene Polizeiruf-Folge gezeigt (Wdh. MO, 27.6., RBB, 21 Uhr)

Ein Junge verschwindet. Der Verdacht, dass ein sexuell motiviertes Gewaltverbrechen dahintersteckt, bestätigt sich. Der Polizeiruf: Im Alter von... orientiert sich an dem Fall Erwin Hagedorn. Der Kochlehrling hatte drei Jungen sadistisch ermordet und wurde 1971 festgenommen.

Die anfängliche Befürwortung einer fiktionalen Aufarbeitung der bis dahin in der DDR beispiellosen Tat kippte, als sich auch im Westen Krimiautoren des Falls annahmen. Die Dreharbeiten wurden 1974 beendet, das Filmmaterial beschlagnahmt. Regisseur Heinz Seibert blieb zwar Angestellter des DFF, durfte aber nie wieder einen Polizeiruf drehen.

Mörder Hagedorn dagegen wirkte in einem Polizeilehrfilm über seine eigenen Verbrechen mit. Die emotionslose, aber sehr anschauliche Darstellung seiner Taten war angeblich ausschlaggebend für die Härte seines Urteils: Hagedorn wurde am 15. September1972 hingerichtet.

Der durch ihn inspirierte "Polizeiruf" galt jahrzehntelang als verschollen. Erst 2009 taucht er bei der Identifizierung einiger Filmrollen aus der Hinterlassenschaft des DFF wieder auf. Was der MDR nun mit seiner neu synchronisierten Fassung zeigt, ist kein filmisches Meisterwerk, aber ein interessantes Zeitdokument.
Zum Thema:
40 Jahre Polizeiruf 110
DO 23.6. MDR 21.45 Uhr