Boris Becker: Strafmaß entscheidet sich am 29. April
Nach Informationen des Senders RTL sagte ein Staatsanwalt, dass Becker, wenn er eine Haftstrafe bekommt, direkt am 29. April ins Gefängnis müsse. An diesem Tag wird auch das Strafmaß verkündet.
Die Anklage warf Becker vor, nach seiner Privatinsolvenz 2017 mehrere Vermögenswerte wie Konten, Immobilien und Trophäen vorsätzlich dem Zugriff seines Insolvenzverwalters entzogen zu haben. Insgesamt umfasste die Anklage 24 Punkte. Die Tennis-Legende wies die Anschuldigungen bis zuletzt zurück.
Der am 21. März begonnene Prozess war am vorigen Mittwoch wegen Corona-Infektionen zweier Geschworener vertagt worden. Anklägerin Rebbeca Chalkley hatte ihre Befragung am Montag beendet. Am Dienstag hielten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers, seit Mittwoch haben sich die Geschworenen zurückgezogen, um über einen Schuld- oder Freispruch zu beraten.