Laut "Bild" hat die Polizei Köln Ermittlungen wegen eines vermeintlichen Gewehreinsatzes in einer Episode des ZDF-Moderators Jan Böhmermann aufgenommen. In der besagten Ausgabe des "ZDF Magazin Royal" vom 1. März thematisierte Böhmermann die Jagd und adlige Jäger. In einem Zeitraum von 20 Minuten sprach er über das Thema, dabei trug er einen Jagdhut und hielt ein Gewehr mit Zielfernrohr.

Böhmermann äußerte sich zur Jagd sowohl ironisch als auch kritisch. Er persiflierte die Jagd und prangerte zugleich jagende Adlige an, die er als "Sozialschmarotzer" bezeichnete. Der Moderator feuerte während der Sendung scheinbar mehrere Schüsse ab, wie die "Bild" weiter berichtet.

Hat Jan Böhmermann gegen das Waffengesetz verstoßen?

Der große Kritikpunkt dabei ist, dass Böhmermann das Gewehr mehrmals auf seine Band und das Publikum richtete. Bei dieser Handlung könnte es sich möglicherweise um einen Verstoß gegen das Waffengesetz handeln, weshalb die Kölner Polizei nun ermittelt.

"Das für Straftaten nach dem Waffengesetz zuständige KK 15 hat die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen. Für die Verwendung von Waffen während Filmaufnahmen gelten besondere Bestimmungen", sagte Polizeisprecherin Annemarie Schott gegenüber "Bild". "Es wird geprüft, um was für eine Waffe es sich gehandelt hat und ob durch die Verwendung der Waffe ein Verstoß gegen das Waffengesetz oder andere Vorschriften vorgelegen hat."

Professor Dr. Bernd Heinrich, Strafrechtsexperte an der Universität Tübingen, erklärte gegenüber "Bild", dass Luftgewehre zu den frei verkäuflichen Druckluftwaffen zählen, sofern ihre Geschossenergie unter 0,5 Joule liegt und der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist. Die Nutzung einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit erfordert jedoch einen Waffenschein. Offen sei jedoch, ob das TV-Studio als eigene Geschäftsräume oder eigenes befriedetes Besitztum betrachtet werden kann.