Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am 13. Januar ein Urteil zugunsten von Luke Mockridge (32) gefällt. Es geht laut Mediendienst "DWDL" um Schilderungen von zwei anonymen Frauen, die dem Comedian in einem Artikel des "Spiegel" vorwerfen, ihnen gegenüber übergriffig geworden zu sein. Die Textpassagen mit den Aussagen der beiden Frauen wurden nun verboten. Das Gericht stufte die Schilderungen über Mockridge als "unwahre Tatsachenbehauptungen" ein. 

Schon im November und Dezember erwirkten Mockridges Anwälte vor Gericht Teilerfolge gegen den Bericht, den der "Spiegel" Ende September 2021 veröffentlicht hatte. Darin wirft Ex-Freundin Ines Anioli (35) dem Entertainer sexuelle Gewalt in der früheren Beziehung vor. Sowohl einige Aussagen von ihr als auch die Schilderungen einer weiteren anonymen Ex-Partnerin musste der "Spiegel" vorläufig streichen.

Mockridge-Anwalt macht weitere Ankündigung

Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen. Das Magazin will gegen die Verbote vorgehen, "notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht", wie Ann-Katrin Müller, die Autorin des Artikels, Ende 2021 erklärte. 

Mockridges Anwalt Simon Bergmann kündigte nach dem jüngsten Urteil an: "Die mit dem Artikel verbundenen Persönlichkeitsrechtsverletzungen unseres Mandanten sind derart schwerwiegend, dass wir für Luke Mockridge nunmehr auch Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche gerichtlich geltend machen werden."

Der Luke Mockridge siegt erneut: Gericht verbietet "Spiegel"-Textpassagen wird veröffentlicht von BUNTE.de.