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DSDS-Star droht wieder Haft

Menowin Fröhlich in Entzugsklinik festgenommen

Menowin Fröhlich
Menowin Fröhlich hatte schon mehrmals Ärger mit dem Gesetz. Stefan Menne/Getty Images

Der ehemalige DSDS-Kandidat Menowin Fröhlich muss sich wegen Fahrens ohne Führerscheins verantworten.

Menowin Fröhlich (35) wurde am Freitag verhaftet. Das berichtet die "Bild". Der Zweitplatzierte der Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" aus dem Jahr 2010 musste sich bereits in der Vergangenheit mehrfach vor Gericht verantworten. Jetzt drohen ihm schlimmstenfalls fast anderthalb Jahre Haft wegen Fahrens ohne Führerschein. 

DSDS-Star Menowin Fröhlich muss Restftrafe absitzen

Seit Mitte Juli befand sich Menowin Fröhlich per Anordnung in einer Therapie-Klinik auf Schloß Falkenhof in Bensheim zum Drogenentzug. Am Freitag (28. Juli) soll ihn die Polizei von dort abgeführt haben. Der Grund für die Verhaftung war wohl der Widerruf einer Bewährung der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Im Jahr 2016 wurde Menowin Fröhlich zu sechs Monaten Haft wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Davon soll der DSDS-Star jetzt noch vier Monate Reststrafe absitzen, da er erneut als Verkehrssünder aufgefallen ist. 

Zusätzlich droht ihm noch die Vollstreckung einer Strafe aus dem Jahr 2019 wegen Fahrens ohne Führerschein unter Alkoholeinfluss. Dies würde noch einmal ein Jahr und zwei Monate Gefängnisaufenthalt bedeuten.

Anwalt: "Der Menowin von heute ist nicht der Menowin aus 2016"

Der Anwalt von Menowin Fröhlich, André Miegel, sagte gegenüber der "Bild": "Jemanden aus der laufenden, gerichtlich angeordneten Therapie heraus ins Gefängnis zu verlegen, weil er 2016 und 2019 ohne Führerschein gefahren ist, ist kontraproduktiv und widerspricht dem Prinzip der Resozialisierung. Der Menowin von heute ist nicht der Menowin aus 2016 und auch nicht der aus 2019." Die Staatsanwaltschaft Darmstadt erklärte, dass die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zum Zwecke einer Therapie zurückgestellt werden kann. Jedoch ist so eine Zurückstellung "bei Vollstreckung weiterer Strafen zu widerrufen." Dadurch sei die verhängte Freiheitsstrafe grundsätzlich vollständig zu vollstrecken.