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Stalker belästigte sie

Entscheidung im Gerichtsprozess von Davina Geiss gefallen

Davina Geiss gewinnt im Gerichtsprozess gegen Stalker
Davina Geiss gewinnt im Gerichtsprozess gegen Stalker RTLZWEI

Er belästigte sie, schickte ihr obszöne Bilder. Nun kann sich Davina Geiss freuen. Der "Die Geissens"-Star siegte vor Gericht gegen den damals 23-jährigen Täter.

Durch die Reality-Doku "Die Geissens" sind nicht nur Carmen (59) und Robert Geiss (60) in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, sondern auch ihre beiden Töchter Davina (21) und Shania (19). In den sozialen Medien begeistern die jungen Frauen Hunderttausende mit ihren Fotos. Doch der Erfolg hat auch seine Schattenseiten, wie Davina feststellen musste. Sie wurde im Netz von einem jungen Mann belästigt. Jetzt zog sie deswegen vor Gericht.

Davina Geiss klagte Mann wegen Sex-Nachrichten an

Im letzten Jahr hatte ein damals 23-jähriger Mann Davina wiederholt obszöne Nachrichten per Instagram geschickt. Doch aus den widerlichen Texten wurden dann schließlich Fotos seiner Geschlechtsteile sowie ein Masturbationsvideo, wie jetzt die "Bild"-Zeitung berichtet.

Davina Geiss erstattete wegen der sexuellen Belästigung Anzeige und zog vor Gericht. Das Landgericht Stralsund gab ihrer Klage nun statt.

Davina steht eine Geldentschädigung von 4000 Euro zu. Zudem "wurde gegen den Beklagten aufgrund der Vorfälle bereits im Oktober letzten Jahres durch das Amtsgericht Stralsund ein rechtskräftiger Strafbefehl in Höhe 2400 Euro erlassen". 

Zudem muss der Mann, der Davina schrieb, die Gerichtskosten sowie den Anwalt der Geiss-Tochter zahlen. Die Kosten sollen sich auf einen niedrigen fünfstelligen Betrag summieren, wie "Bild" berichtet. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Carmen Geiss: "Ich lasse es nicht zu, dass meine Kinder derart belästigt werden"

Auch Mutter Carmen meldet sich zu Wort. Sie zu "Bild": "Ich lasse es nicht zu, dass meine Kinder derart belästigt werden. Es ist ganz wichtig zu zeigen, dass man immer etwas tun kann gegen solche Männer. Auch auf Social Media ist nicht alles erlaubt."

Denn auch das Internet oder Nachrichten auf sozialen Medien sind kein rechtsfreier Raum. Das unaufgeforderte Versenden von Nacktaufnahmen, bei denen von Männern oft umgangssprachlich als "Dick Pics" bezeichnet, kann als Straftat gewertet werden. Es kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen.

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