Kesha (29) konnte im Gerichtsprozess gegen Dr. Luke (43) ihre Privatsphäre schützen.
Schon seit 2014 geht die US-Sängerin ('TiK ToK') rechtlich gegen ihren Produzenten vor, der sie jahrelang sexuell und emotional missbraucht haben soll. Er dementiert das vehement und verlangte vor einigen Monaten Einsicht in ihre medizinische Akte, die die Ergebnisse gynäkologischer und psychologischer Untersuchungen enthält. Um zu verhindern, dass Dr. Luke Arztgeheimnisse ausplaudert, reichte Kesha daraufhin einen Antrag ein - erfolgreich!
Laut der 'Page Six'-Kolumne der 'New York Post' konnte Kesha die Richterin Shirley Kornreich davon überzeugen, dass ihre Privatsphäre geschützt werden muss. Diese ordnete an, dass die Patientenakte nicht an die Öffentlichkeit geraten darf, damit der Musikerin "unnötige Beschämung" erspart bleibt. Die Akte dürfen nur Kesha selbst, Dr. Luke und Anwälte, die mit dem Fall beschäftigt sind, einsehen.
Dr. Lukes Rechtsbeistand besteht indes darauf, dass die Informationen aus der Patientenakte öffentlich gemacht werden darf: "Kesha will ihre Patientenakte verstecken und macht weiterhin eigennützige, selektive und irreführende Aussagen, um meinen Mandanten öffentlich zu verletzen", erklärte Christine Lepera, die Anwältin des Angeklagten.
In ihrem Antrag warnten die Anwälte der berühmten Klägerin derweil vor den Folgen einer Veröffentlichung ihrer ärztlichen Untersuchungsergebnisse: "[Kesha] Sebert hat Angst, dass [Dr. Luke] ihre persönliche Krankenakte veröffentlichen und verbreiten will, um sie in Verlegenheit zu bringen und zu schikanieren. [Sie] hat im Rahmen des Verfahrens sehr vertrauliche Patientendaten herausgegeben und die potenzielle Veröffentlichung dieser Akte würde ihr in ihrer Position als weltbekannte Musikerin, an der großes öffentliches Interesse besteht, persönlich und wirtschaftlich schaden", gab Kesha via gerichtlichem Schreiben zu verstehen.
/Cover Media