Erst vor kurzem einigten sich die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer darauf den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro auf 18,36 Euro zu erhöhen. Die Steigerung der Beiträge, aus denen sich das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem zum Großteil finanziert, wäre damit die erste seit 2009. Trotz der acht Milliarden Euro, die damit im Jahr zusammenkommen, hat es nicht gereicht, um alle Sendungen, zum Beispiel des NDR, aufrechtzuerhalten. Jetzt müssen noch die Landtage zustimmen, aber da gibt es Widerstand, zu dem sich ARD-Chef Tom Buhrow jetzt geäußert hat.
Sachsen-Anhalt wehrt sich gegen Rundfunkbeitrag
Im Landtag in Sachsen-Anhalt haben sich die drei größten Parteien CDU, Linke und AfD gegen eine Erhöhung des Beitrags ausgesprochen. Während die Kritik der AfD sich gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst richtet, sieht die CDU das Problem viel eher im Umgang mit dem vorhandenen Budget. Die Landespartei möchte, dass sich die Anstalten zu Sparsamkeit verpflichten und zusätzliche Sparbeschlüsse kommen sollen. ARD-Chef Tom Buhrow hält dagegen, dass Landtage keine Einzelbehandlung bekommen sollten: "Wir dürfen Landtage nicht für bestimmte Zusicherungen gewogen machen", sagte er der Mitteldeutschen Zeitung.
Buhrow hält Verfassungsbeschwerde für denkbar
Er betont auch die gute Arbeit, die die Sender in der Corona-Krise gemacht hätten. Für die Berichterstattung sind diese vor kurzem erst mit dem Fernsehpreis ausgezeichnet worden. "All das kann man nur machen, wenn man ausreichend Ressourcen hat." Sollte sich der Landtag auch weiterhin gegen die Erhöhung stellen, wäre auch eine Verfassungsbeschwerde denkbar, "weil die Rundfunkfreiheit ein so hohes Gut ist." Auf Konfrontation wolle er aber nicht gehen, sondern "Überzeugunsarbeit" leisten, wie er der Zeitung sagte.