Nach einem juristischen Gutachten, das im Namen der Arbeitnehmervertretungen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) angefertigt wurde, seien schwerwiegende Fehler im Zuge der Wahl der neuen Intendantin Ulrike Demmer gemacht worden. Die im Juni 2023 abgehaltene Wahl habe "gravierende Mängel" aufzuweisen und sei gar "rechtswidrig", heißt es verschiedenen Medienberichten zufolge in dem Gutachten.
Demnach seien sowohl inhaltliche als auch formale Fehler feststellbar: Unter anderem seien die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen eingeschränkt sowie die Chancengleichheit aller, die sich beworben haben, verletzt worden. Den "eingetretenen rechtswidrigen Zustand" könne dem Gutachter und Potsdamer Rechtsprofessor Marcus Schladebach zufolge nur eine Neuwahl beheben.
Sender hat keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl
Der rbb hält die Schlussfolgerungen des Gutachtens indes nicht für tragfähig: "Der Sender hat keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl von Ulrike Demmer. Die Wahl wurde unter Anwesenheit der Rechtsaufsicht durchgeführt, die ebenfalls keinerlei Beanstandungen geäußert hat", heißt es in einer Stellungnahme.
Ihr Amt als rbb-Intendantin hat Ulrike Demmer am 1. September angetreten. Ihre Wahl als Nachfolgerin von Katrin Vernau sei von starken Emotionen begleitet worden, sagt die 50-Jährige: "Es ist richtig, wenn damit zusammenhängende Rechtsfragen nüchtern geprüft werden. Ich habe einen transparenten und konstruktiven Dialog versprochen und begonnen. Diesen Weg werde ich mit dem rbb auch weitergehen, um das Beste für unsere Zuschauerinnen und Zuschauer zu bewirken."
Das Original zu diesem Beitrag "Neue rbb-Intendantin: "Rechtswidrig" – Gutachten zweifelt Wahl an" stammt von "Teleschau".