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Klage gegen Prime Video: Verbraucherschutz kritisiert den Streamingdienst

Prime Video Klage
Der Verbraucherschutz bereitet eine Klage gegen Prime Video vor IMAGO / Zoonar

Verbraucherschützer wollen Amazon wegen der geplanten Einführung von Werbung auf Prime Video verklagen. Sie sehen darin eine unzulässige versteckte Preiserhöhung.

Hat sich der Streaming-Gigant Amazon Prime Video verzockt? Wie andere Anbieter in der Branche zieht auch die Amazon-Tochter nach und führt Werbung ein. Das bedeutet, dass Nutzer künftig trotz kostenpflichtigem Abonnement mit Werbeunterbrechungen rechnen müssen. Streaming-Dienste wie Prime Video versuchen damit, neben den Abonnements eine weitere Einnahmesäule durch das Schalten von Werbung zu etablieren. Ab dem 5. Februar werden auch hierzulande die Kunden von Amazon betroffen sein. Nur wer sich dazu entschließt, einen Aufpreis von 2,99 Euro zu zahlen, kann der Werbung entgehen. 

Doch mit einem hat Amazon offenbar nicht gerechnet: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich eingeschaltet und will klagen, berichtet das "Handelsblatt".

Die Einführung der Werbung sei eine illegale Preiserhöhung

Der VZBV sieht in der Einführung von Werbung eine "wesentliche Vertragsänderung" und damit einen Gesetzesverstoß. Denn für diese Vertragsänderung bräuchte Amazon eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden. Stattdessen stelle Amazon seine Abonnenten "einfach vor vollendete Tatsachen", sagte VZBV-Chefin Ramona Popp dem Handelsblatt. Sie bezeichnete das Vorgehen von Amazon als "Missachtung von Verbraucherrecht". Die Verbraucherschützer hatten Amazon bereits abgemahnt, doch das Unternehmen reagierte nicht. Die Folge: Der VZBV bereitet derzeit eine Klage gegen den Online-Riesen vor. Sie soll in den kommenden Wochen eingereicht werden. 

Die Verbraucherschützer werfen Amazon vor, die Einführung der Werbung als versteckte Preiserhöhung zu tarnen, da das gleiche Produkt, das Angebot ohne Werbung, nun zu einem höheren Preis angeboten wird. Sie sind der Ansicht, dass Prime-Kunden weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option zum bisher vereinbarten Preis haben sollten, sofern sie der Änderung nicht explizit zugestimmt haben. 

Bei einem Erfolg der Klage könnte Amazon verpflichtet werden, seinen Kunden den Wert der Werbung zurückzuerstatten. Das wären in diesem Fall die vom Unternehmen selbst festgelegten 2,99 Euro. Rechtlich verhindern kann der VZBV die Einführung der Werbung langfristig jedoch nicht. Schließlich kann Amazon die Zustimmung der Kunden einholen oder andernfalls den Vertrag kündigen.