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Rundfunkbeitrag: Neues GEZ-Modell gescheitert?

Gez, Symbolbild, Rundfunkbeitrag
Werden sich die Bundesländer auf eine neues Modell einigen? imago images

Schon seit längerem beschäftigt sich die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender. Das von einigen vorgeschlagene Index–Modell scheint nun wieder gescheitert.

Aktuell prüft die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den von ARD und ZDF angemeldeten Finanzbedarf für den Zeitraum zwischen 2021 bis 2024. Auf der Basis des Ergebnisses entscheiden dann die Bundesländer über die künftige Höhe des Rundfunkbeitrages. Überflüssig wäre dieser Schritt mit dem Index-Modell, bei dem der Rundfunkbeitrag an die allgemeine Inflationsrate oder den Anstieg der Verbraucherpreise gekoppelt – und regelmäßig steigen würde. Wie die FAZ in ihrer heutigen (8.11.) Ausgabe berichtet, konnten sich die Bundesländer nicht auf dieses Modell einigen. Oliver Schenk, Leiter der sächsischen Staatskanzlei, bestätigte der Zeitung, dass die Reform des Rundfunkbeitrages erstmal gescheitert sei: "Auch wenn alle Länder grundsätzlich für Reformen sind, ist die Zeit für einen Paradigmenwechsel durch das Index-Modell anscheinend noch nicht reif", so Schenk.

Rundfunkbeitrag steigt

Seit 2015 zahlt jeder Haushalt in Deutschland 17,50 Euro, eine Summe, mit der die öffentlich-rechtlichen Sender längst nicht mehr auskommen, so gilt eine Erhöhung ab 2021 als sicher. Unklarheit herrscht bislang über die Summe. Während Ende 2018 die MinisterpräsidentInnen der Länder einen Beitrag über 18 Euro für politisch nicht vertretbar hielten, spricht Schenk gegenüber der FAZ von einer Steigerung auf "18 Euro plus X"

Gerade erst hat der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) die Befreiung vom Rundfunkbeitrag neugeregelt und vereinfacht. Zukünftig können auch Ehepartner/-innen und eingetragene Lebenspartner/-innen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, wenn sie neben ihrer gemeinsamen Hauptwohnung zusätzlich eine Nebenwohnung bewohnen. Gefordert wurde diese Neuregelung vom Bundesverfassungsgericht, dass bereits im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass Inhaber von Nebenwohnungen den Beitrag nicht doppelt zahlen müssen.