Rundfunkbeitrag steigt
Seit 2015 zahlt jeder Haushalt in Deutschland 17,50 Euro, eine Summe, mit der die öffentlich-rechtlichen Sender längst nicht mehr auskommen, so gilt eine Erhöhung ab 2021 als sicher. Unklarheit herrscht bislang über die Summe. Während Ende 2018 die MinisterpräsidentInnen der Länder einen Beitrag über 18 Euro für politisch nicht vertretbar hielten, spricht Schenk gegenüber der FAZ von einer Steigerung auf "18 Euro plus X".
Gerade erst hat der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) die Befreiung vom Rundfunkbeitrag neugeregelt und vereinfacht. Zukünftig können auch Ehepartner/-innen und eingetragene Lebenspartner/-innen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, wenn sie neben ihrer gemeinsamen Hauptwohnung zusätzlich eine Nebenwohnung bewohnen. Gefordert wurde diese Neuregelung vom Bundesverfassungsgericht, dass bereits im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass Inhaber von Nebenwohnungen den Beitrag nicht doppelt zahlen müssen.