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Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Rechtmäßigkeit

Rundfunkbeitrag
17,50 Euro beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich, doch ist er rechtmäßig? Imago

Ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig? Dieser Frage geht die höchste richterliche Instanz in Deutschland im Mai nach.

Das Bundesverfassungsgericht wird am 16. und 17. Mai die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags prüfen. Grund sind vier vorliegende Verfassungsbeschwerden.

Einerseits wird dem Rundfunkbeitrag vorgeworfen, er funktioniere wie eine Steuer. Andererseits wird den Ländern, die den Beitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, die Gesetzgebungskompetenz abgesprochen. Zusätzlich wurde eine Rüge erhoben: Der allgemeine Gleichheitssatz sei verfassungswidrig, weil der Beitrag unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben werde.

Was im Klartext heißt: Bei einer Erhebung pro Wohnung werden Ein-Personen-Haushalte gegenüber Mehr-Personen-Haushalten benachteiligt. Darüber hinaus sei es unfair, den Beitrag auch für Zweitwohnungen zu erheben. Immerhin könnten Beitragszahler nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Fernsehen und Radio nutzen.
Unser Redakteur Steven Sowa über die Wichtigkeit des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks

Weitere Beschwerden

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird sich auch mit dem Autovermieter Sixt befassen. Der hatte eine Beschwerde eingereicht, weil er die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen als unrechtmäßig empfindet. Eine Benachteiligung entstünde vor allem für Unternehmen mit vielen Filialen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich zur Rechtmäßigkeit bereits geäußert. Urteil: Der Beitrag ist keine Steuer und wird zu Recht pro Wohnung erhoben. Der Beitrag diene der staatsfernen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Bei der Beschwerde von Sixt hingegen gab es noch keinen konkreten Beschluss. Hier wäre eine Änderung der Erhebung dementsprechend wahrscheinlicher.

2013 wurde die Rundfunkgebühr reformiert. Während bis dahin nach Art und Zahl der Geräte abgerechnet wurde, wird der Beitrag seither für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung fällig.

Einen ausführlichen Hintergrund zum Streit um den Rundfunkbeitrag lest ihr hier.