Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) hat empfohlen, dass der Rundfunkbeitrag Anfang 2025 steigen soll. Doch die Bundesländer konnten sich bislang nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Jetzt wollen ARD und ZDF die Erhöhung vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich folglich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Beschluss gefasst haben und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich ist. Dies teilten die öffentlich-rechtlichen Sender mit.
Die Länderchefs wollen bei ihrem Ministerpräsidententreffen Mitte Dezember erneut beraten. Die Sender erhöhen mit der Verfassungsbeschwerde nun den Druck.
Das Gerangel um den Rundfunkbeitrag
Vor vielen Monaten bereits hatte die KEF eine Beitragserhöhung 58 Cent auf 18,94 Euro empfohlen. Einige Bundesländer weigerten sich. Die Folge: Im Länderverbund konnte man sich bislang nicht auf eine gemeinsame Linie einigen.
Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro. Insgesamt kommen so rund neun Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen. Die Erhöhung um 58 Cent hatten Finanzexperten für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen. Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng daran orientieren.
"Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen", sagte Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, laut Mitteilung. "Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse."
ZDF-Intendant Norbert Himmler teilte mit: "Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung." Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigten einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft sei.
Senderchef Himmler führte weiter aus: "Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen."
Unter anderem die Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg positionierten sich bereits früh gegen eine Anhebung. Die üblichen Kritikpunkte: eine Forderung von mehr Reformwillen der Medienhäuser, ein verloren gegangenes Vertrauen durch bspw. den RBB-Skandal und ausreichend Rücklagen, die man erst einmal einsetzen könnte, bis Reformen wirken – die KEF widerspricht.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Problem: Alle Ministerpräsidenten und danach alle Landtage müssen einer Beitragserhöhung zustimmen. Sagt nur ein Land Nein, bleibt alles beim Status quo.
Wegen der Kürze der Zeit gilt eine Anhebung des Beitrages zum 1. Januar 2025 als so gut wie ausgeschlossen. Zudem erneuerten erst jüngst wieder Ministerpräsidenten wie Reiner Haseloff (CDU) aus Sachsen-Anhalt und Markus Söder (CSU) aus Bayern ihr Nein.
Die Länderchefs hatten im Oktober eine Reform des Rundfunks mit Änderungen in der Senderstruktur beschlossen. Die Finanzfrage hatten sie jedoch wegen Differenzen verschoben.