Nicht nur über die Höhe des Rundfunkbeitrags wird gestritten, auch über die Zahlweise. Der Beitragsservice bevorzugt das Lastschriftverfahren, eine Überweisung ist auch möglich. Ausgeschlossen ist derzeit aber eine Barzahlung. Dagegen haben zwei Wohnungsinhaber aus Hessen bis vor das Bundesverwaltungsgericht geklagt, das hat die Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof gegeben.

Der EuGH hat am 26. Januar dazu ein Urteil gefällt und entschieden, "ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann seine Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten, aber er kann diese Zahlungsmöglichkeit auch aus Gründen des öffentlichen Interesses beschränken."

Bundesverwaltungsgericht muss Aufwand prüfen

Die genannten Gründe des öffentlichen Interesses, die eine Ausnahme von der Verpflichtung vorsehen, wären die hohen Verwaltungskosten, die entstehen würden, wenn sehr viele Bürger in bar einzahlen würden.

Generell abgelehnt werden dürfen Bareinzahlungen aber nicht, denn im Urteil heißt es, es sei zu prüfen, ob eine solche Beschränkung verhältnismäßig sei, "insbesondere in Anbetracht dessen, dass die anderen rechtlichen Zahlungsmittel möglicherweise nicht allen beitragspflichtigen Personen leicht zugänglich sind."

Einfacher gesagt, die Richter bedenken, dass es Menschen gibt, denen Überweisungen und Lastschriften nicht möglich sind, etwa weil sie kein Konto haben und Bankeinzahlungen mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Die Verhältnismäßigkeit muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht prüfen.

Norbert Häring, einer der beiden Kläger, begründete sein Anliegen gegenüber der ARD-Rechtredaktion so: "Mir geht es darum, die auszubremsen, die das Bargeld immer weiter zurückdrängen wollen, weil Bargeld die einzige Möglichkeit ist, die wir haben, unsere finanzielle Privatsphäre zu verteidigen." Klage hatte er bereits 2015 erhoben.