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Rundfunkbeitrag: Rechtsstreit über Barzahlung wandert zum EuGH

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Darf der Rundfunkbeitrag künftig auch bar bezahlt werden? pro imago

Gerade erst beschäftigte sich die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender und diskutierte, ob der Rundfunkbeitrag zukünftig an die Inflation gekoppelt werde. Demnächst muss sich auch der Europäische Gerichtshof mit den GEZ-Beträgen beschäftigen.

17,50 Euro im Monat muss jeder Haushalt derzeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk berappen. Gezahlt werden kann in der Mitte von drei Monaten (52.50 Euro), vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate 52,50 Euro, halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halb­jahres für sechs Monate 105,00 Euro oder jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate 210,00 Euro.

Dabei bevorzugt der Beitragsservice das Lastschriftverfahren, eine Überweisung ist auch möglich. Ausgeschlossen ist derzeit aber eine Barzahlung.

Geht es nach zwei Wohnungsinhabern aus Hessen soll sich das zukünftig ändern. Die - einer von ihnen ist der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring – hatten die Ermächtigung zum Einzug der Gebühren widerrufen und den Hessischen Rundfunk (HR) durch mehrere Instanzen verklagt, ihren Rundfunkbeitrag in bar entrichten zu dürfen. Der HR hat das mit Verweis auf seine Satzung abgelehnt und so ist der Rechtsstreit vor dem Bundeswaltungsgericht in Leipzig gelandet.

Verhandelt wurde der Fall am 27.3. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage, ob der Rundfunkbeitrag auch in Bar beglichen werden darf, an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Die Leipziger Richter wollen klären lassen "ob die Festlegung der Euro-Banknoten (…) ein Verbot für öffentliche Stellen eines Mitgliedstaats enthält, die Erfüllung einer hoheitlich auferlegten Geldleistungspflicht mit solchen Banknoten abzulehnen, oder das Unionsrecht Raum für Regelungen lässt, die für bestimmte hoheitlich auferlegte Geldleistungspflichten eine Zahlung mit Euro-Banknoten ausschließen.

Einfacher gesagt: Ist es gesetzlich geregelt, dass Behörden die Barzahlung ablehnen können? Bis EuGH eine Antwort gefunden hat, gilt die alte Regelung.

Norbert Häring hat seine Klage dokumentiert. Die Liste wird wohl noch länger werden. Zuletzt wurde vor allem über eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags diskutiert. Davon ist der Streit um die Barzahlung nicht betroffen.