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Wegen drastischer Preiserhöhung: DAZN droht eine Klage

DAZN Klage
Der Sport-Streaminganbieter DAZN könnte verklagt werden. IMAGO / Future Image

Im vergangenen Jahr hat der Sport-Streamingdienst DAZN bei seinen Abo-Preisen ordentlich angezogen. Wie sich nun aber zeigt, könnt das rechtswidrig gewesen sein.

Dass Streamingdienste ihre Abo-Preise anheben, ist an sich nichts Ungewöhnliches und Neues. Schließlich müssen sie Serien und Filme produzieren und Lizenzen zahlen, um ihre Abonnenten mit starken Inhalten anzulocken und zu behalten. Doch was DAZN letztes Jahr getan hat, war schon ein Schock!

So hat der Sport-Streamingdienst ab Februar 2022 seine Abo-Preise verdoppelt. Seitdem kostet das monatliche DAZN-Modell für Neu-Kunden 29,99 Euro anstatt wie früher 14,99 Euro. Und das Jahres-Abo stieg von 149,99 Euro auf 274,99 Euro. Bestehende Abonnenten zahlten noch bis zum 31. Juli den alten Preis. Der Grund für die Erhöhung: DAZN sicherte sich gegenüber der Konkurrenz die Ausstrahlungsrechte für die Fußball-Bundesliga am Freitagabend und am Sonntagnachmittag sowie alle Spiele der Champions League. Doch trotz des guten Inhalts war die Entgeisterung und Enttäuschung unter den Abonnenten von DAZN groß.

Der Wind der Entrüstung könnte sich jetzt aber drehen. Denn wie sich herausgestellt hat, war die Preiserhöhung von DAZN eventuell rechtswidrig.

Verbrauchenzentrale will DAZN verklagen

Auf den Fall ist mittlerweile nämlich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam geworden. Und er sagt auf seiner Website, dass der Sport-Streaminganbieter möglicherweise nicht rechtens gehandelt hat, da die AGB-Klausel, die der Preiserhöhung der DAZN-Abos für Bestandskunden zugrunde liegt, intransparent gewesen sei.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband will dem nun nachgehen und versucht betroffene Abonnenten ausfindig zu machen, um genug Kläger für eine Sammelklage zusammenzubekommen. Dadurch erhofft man sich, dass die zu viel gezahlten Gebühren von DAZN erstattet werden.

Bist du auch betroffen? Dann kannst du dich auf der Website des Verbraucherzentrale Bundesverband in die Liste eintragen. Folge dazu diesem Link.