Nicht zum ersten Mal in den letzten Monaten ist dem Disney-Konzern eine Klage ins Haus geflattert. Dieses Mal geht es allerdings nicht um einen Unfall bei Dreharbeiten, wie zuletzt bei der Neuauflage von "Arielle, die Meerjungfrau", sondern um einen mutmaßlichen Betrugsfall aus der obersten Ebene. Eine Investment-Agentur namens Stourbridge Investment wirft dem Disney-Konzern vor, in betrügerischer Absicht falsche Zahlen an Anleger herausgegeben zu haben. In der Klage, die etwa bei Deadline zitiert wird, ist konkret von "Abgabe falscher und irreführender Erklärungen und/oder das Auslassen von Material" die Rede. Die Absicht dahinter soll gewesen sein, das "Ausmaße der Verluste von Disney+ zu verschleiern", dem hauseigenen Streaminganbieter.

Stourbridge Investment ist der Auffassung, man habe bei Disney "Taschenspielertricks" angewendet, um die Streaming-Verluste zu verbergen und dabei "Verstöße gegen das Börsengesetz" in Kauf genommen. Das Kuriose: Stourbridge Investment erklärt, man erhebe die Klage stellvertretend für den Disney-Konzern, man verklage also im Namen von Disney das eigene Unternehmen, beziehungsweise gezielt derzeitige und ehemalige Führungskräfte. Namentlich werden in der Klage u.a. der aktuelle CEO Bob Iger sowie der frühere CEO Bob Chapek genannt.

Anschuldigung und Forderung: Disney reagiert bislang nicht

In der Langfassung sagt die Klage: "Um die negativen Tatsachen zu verschleiern, haben die Beklagten einen betrügerischen Plan verfolgt, der darauf abzielte, das Ausmaß der Disney+-Verluste zu verbergen und den Wachstumspfad der Abonnenten als nachhaltig und die Disney+-Ziele für 2024 als erreichbar erscheinen zu lassen, obwohl dies nicht der Fall war." Eine schwere Anschuldigung, die Stourbridge Investment direkte Forderung anschließt:

Man formuliert eine "Anweisung an Disney und die einzelnen Beklagten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Unternehmensführung und die internen Verfahren zu reformieren und zu verbessern, um die geltenden Gesetze einzuhalten und Disney und seine Aktionäre vor einer Wiederholung der hier beschriebenen schädlichen Ereignisse zu schützen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vorlage von Beschlüssen zur Abstimmung durch die Aktionäre zur Änderung der Satzung oder der Gründungsurkunde des Unternehmens."

Einen Kommentar seitens des Disney-Konzerns oder der genannten Beschuldigten gibt es bislang nicht zu den Anklagepunkten.