Wohl jeder hat schon einmal die unliebsame Erfahrung gemacht, dass selbst der spannendste Spielfilm nur das halbe Vergnügen ist, wenn er permanent durch Werbung unterbrochen wird.
Auf der anderen Seite sind insbesondere Privatsender auf Werbegelder angewiesen, um die unterhaltsamen Streifen überhaupt einkaufen und ausstrahlen zu können.
Denn während die öffentlich-rechtlichen Sender sich auch auf Gebühreneinnahmen stützen, werden die privaten Fernsehsender praktisch ausschließlich aus Werbeeinnahmen finanziert. Aus diesem Grund gibt es für sie auch andere Regelungen als etwa für ARD und ZDF.
Öffentlich-rechtliche Sender werden streng reglementiert
Laut "zdf.de" gelten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk die strengsten Regularien. Lediglich an Werktagen dürfen ARD und ZDF vor 2:00 Uhr bis zu 20 Minuten Werbung täglich ausstrahlen. Nach 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ist Werbung tabu.
Wer sich mit den dritten Programmen der ARD anfreunden kann, bleibt gänzlich von Werbung verschont. Gleiches gilt laut dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg auch für die weiteren Programme von ARD und ZDF. Dazu gehören etwa ZDFneo, arte oder phoenix.
Privatsender haben weitgehende Möglichkeiten
Die Werbeverantwortlichen der Privatsender haben hingegen ganz andere Möglichkeiten, ihren Kunden attraktive Sendezeit zu bieten. Sie dürfen maximal 20 Prozent des täglichen Programms mit Werbung füllen. Im Schnitt werden die Zuschauer pro Tag mit drei bis vier Stunden Werbung berieselt.
Sowohl für öffentlich-rechtliche als auch für private Sender gilt, dass die Werbung klar vom Programm getrennt sein muss, sei es durch optische oder akustische Signale. Das ist im Rundfunkstaatsvertrag so festgelegt.
Als klassische Trenner sind wohl die Mainzelmännchen des ZDF am bekanntesten. Seit 1963 stimmen sie die Zuschauer auf den nächsten Werbeblock ein und verkünden dessen Ende.