Jeder Haushalt in Deutschland hat die Pflicht, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Vor 2013 hieß diese Abgabe Rundfunkgebühr und wurde pro Gerät erhoben. Heute wird pro Wohnung gezahlt, unabhängig davon, wie viele Personen darin leben. Die Höhe des Beitrags liegt derzeit (Mai 2023) bei monatlich 18,36 Euro.

Von den Gebühren werden sämtliche Fernseh- und Radiosender der ARD finanziert, das ZDF, das Deutschlandradio, die vielen Online-Plattformen der beiden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie die Landesmedienanstalten.

Die Umbenennung in Beitrag impliziert bereits, dass ARD und ZDF sich aus dem Rundfunkbeitrag inzwischen nur noch anteilig finanzieren, wenngleich vorrangig. Pro Jahr betragen die Einnahmen aus den Rundfunkbeiträgen etwa acht Milliarden Euro. Zusätzliche Einnahmen dürfen die Sender laut Rundfunkstaatsvertrag außerdem mit Werbe- und Sponsorengeldern generieren.

Gesetzliche Pflicht, Werbung zu senden

Auf der Homepage des ZDF heißt es, dass der Sender sogar Werbung zeigen muss: "Das ZDF ist gesetzlich verpflichtet, einen Teil seiner Einnahmen durch Werbung zu erzielen. So schreibt es der Staatsvertrag der Bundesländer dem ZDF vor. Rund zehn Prozent des Etats werden durch Werbung und Sponsoring erzielt. Durch diese Einnahmen wird der Rundfunkbeitrag niedriger gehalten, als er es ohne Werbung eigentlich wäre."

Bei der ARD betragen die Einnahmen aus Werbung plus Sponsoring sechs Prozent. 1,5 Prozent des gesamten Programms im Ersten ist Werbung. Beim ZDF beträgt der Werbeanteil am Programm 1,7 Prozent.

Sendezeiten für Werbung genau festgelegt

Da sich Das Erste und ZDF vorrangig aus Gebührengeldern finanzieren, ist beiden Sendern Werbung nur eingeschränkt erlaubt. Verboten ist sie an Sonn- und Feiertagen gänzlich, an Werktagen einschließlich Samstag darf nur bis 20 Uhr Werbung geschaltet werden. Pro Tag sind durchschnittlich 20 Minuten Werbung insgesamt gestattet.

Spielfilme unterbricht das ZDF eigenen Angaben zufolge höchstens einmal mit Werbung, üblicherweise am frühen Samstagabend. Die ARD platziert Werbespots, sofern Buchungen vorliegen, im Ersten hingegen nur vor und nach Spielfilmen.

Ausnahmen gelten dem ZDF zufolge bei großen Sportereignissen wie Fußball-WM und -EM oder Olympischen Spielen. Dann dürfe auch nach 20 Uhr Werbung gezeigt werden und an allen Tagen zusätzlich noch Sponsoren-Hinweise.