Auf einer Art Feiertagsindex befinden sich tatsächlich über 700 Filme, die an den sogenannten stillen Feiertagen gesetzlich verboten sind, weil sie religiöse Gefühle verletzen könnten. Nicht nur die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) ist also etwas, das ein Film erfüllen muss, bevor er zur Aufführung bereitgestellt werden kann; auch Tage wie Allerheiligen oder Pfingsten können dem Filmgenuss im Weg stehen.
Zumindest grundsätzlich. Streamingdienste und das Fernsehen dürfen die 'weniger feierlichen' Filme trotzdem zeigen, und auch zuhause auf DVD oder Blu-ray gibt es kein Problem – es wird wohl kaum jemand vor der Tür stehen und kontrollieren, welcher Film geschaut wird. Vor allem gilt der 'Index' also für das Kino. Zudem wird ein Film nur auf seine Feiertagstauglichkeit geprüft, wenn auch aktiv eine Feiertagsfreigabe beantragt wurde. Darüber hinaus kann jedes Bundesland selbst entscheiden, welcher Film wann verboten werden sollte.
Stille Feiertage 2023
An sogenannten stillen Feiertagen ist die öffentliche Aufführung einer Vielzahl von Filmen verboten, nämlich solche, "die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist".
Stille Feiertage und die geltenden Regelungen werden von der Feiertagsgesetzgebung der jeweiligen Bundesländer bestimmt. Unter den Schutz der stillen Tage fallen einige kirchliche Hochfeste, so etwa der Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag oder Heiligabend.
Kinofilme, die an Feiertagen verboten sind
Seit 1952 entscheiden die Prüfgremien der FSK, ob ein Film an den stillen Feiertagen vorgeführt werden darf (sogenannte Feiertagsfreigabe). Waren anfangs noch über die Hälfte aller Kinofilme vom Verbot betroffen, umfasst die Liste heute noch ca. 700 Filme, darunter etwa:
Evas Zorn
Hardcore
Das Belko Experiment
Atomic Blonde
Kingsman – The Golden Circle
Die Misandristinnen
Der Geschmack von Leben
Camp
The Strangers: Opfernacht
LauF BaBy
Rambo: Last Blood
Blackout
"Heidi in den Bergen" darf ebensowenig gezeigt werden wie etwa "Didi Hallervorden – Alles im Eimer" oder "Die Feuerzangenbowle". Auch "Max und Moritz" dürfen nicht in Kinos gezeigt werden und sind damit in bester Gesellschaft von "Harald und Maude."
Die komplette Liste findest du hier.