Neu sind die Überlegungen nicht: Bereits 2022 wurde berichtet, dass bis zu sieben Sender der öffentlich-rechtlichen TV-Anstalten vor dem (linearen) Aus stehen könnten.

Im Herbst dieses Jahres wollen die Bundesländer nun einen Reformstaatsvertrag vorlegen, "eine der größten Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der letzten Jahrzehnte", so Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission, gegenüber der FAZ. Sie soll die "Anstalten zukunftsfest machen, die den Nutzer stärker in den Blick nehmen müssen und gleichzeitig Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit gewährleisten."

Die Reformen gehen mit Einschnitten einher, die auch Kürzungen bedeuten. Laut Raab wolle man den Auftrag des ÖRR qualitativ stärken und quantitativ begrenzen.

ARD-Reform: "Einer-für-Alle-Prinzip"

In erster Linie betroffen werden die Radiosender. "Die Rundfunkkommission ist der Auffassung, dass hier eine deutliche Reduzierung möglich ist", so Raab. Angesetzt werden soll der Rotstift auch bei den linearen Spartenprogrammen, die vom TV ins Netz überführt werden sollen. Unter den Maßstab "Lieber Klasse statt unnötiger Masse" fallen auch Portalen, Apps, Blogs und Podcasts. Deren Überzahl sein nicht zu rechtfertigen.

Zu den Spartensendern, deren Zukunft schon länger diskutiert wird, zählen Kanäle wie KiKa, ZDFneo, ONE, ZDFinfo, ARD-Alpha, tagesschau24 oder Phoenix.

Im Blickpunkt des neuen Entwurfs ist auch die ARD selbst. Um den föderalen Aspekt zu stärken, "benötigt die ARD aber eine effektive Organisation anstelle reiner Kooperation". Dazu zähle das "Einer-für-Alle-Prinzip". Wichtig wäre auch die klare Unterscheidbarkeit vom ZDF als nationaler Sender.

Im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag könnte auch ein vereinfachtes Modell für die künftige Festsetzung des Rundfunkbeitrags enthalten sein. Raab selbst unterstützt die von KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent, der einige der Ministerpräsidenten noch skeptisch gegenüber stehen.