Das sogenannte Nebenkostenprivileg wurde in den 80er Jahren eingeführt und betrifft heute rund 12 Millionen Mieter. Dabei wurden für ein Mietshaus Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen - in der Regel zu günstigeren Konditionen. Die Mieter bezahlten diese Verträge dann über die Nebenkosten.

Doch damit ist ab 1. Juli endgültig Schluss, denn die Miete setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Nettokaltmiete und der Nebenkostenvorauszahlung. Da ein Posten wegfällt, fragen sich viele zu Recht: Kann ich die Miete einfach so senken?

Die Antwort: Bloß nicht.

Durch den Wegfall des TV-Privilegs wird lediglich ein Nebenkostenbestandteil obsolet. Günstiger wird die Miete dadurch nicht. Die bisher für das Kabelfernsehen fälligen 40 bis maximal 120 Euro pro Jahr muss der Vermieter entweder über die Jahresendabrechnung zurückerstatten oder damit Defizite in anderen Bereichen der Nebenkostenabrechnung decken - etwa bei den Heizkosten oder den Hausmeisterarbeiten.

Wie kann ich herausfinden, ob ich einen Sammelvertrag nutze?

Mieter sollten ihre Nebenkostenabrechnung prüfen. Steht dort "Sammelvertrag TV", "Kabelfernsehen", "TV-Anschluss" oder eine ähnliche Formulierung, sind Mieter betroffen. Findet sich die Position nicht in der Nebenkostenabrechnung, dann haben Sie möglicherweise einen Einzelvertrag. In diesem Fall können Sie sich entspannt zurücklehnen. Es gilt allerdings: Viele Anbieter locken in den nächsten Monaten mit Rabatten und günstigen Tarifen. Möglicherweise lohnt es sich, nach einer Alternative oder einem günstigen Angebot Ausschau zu halten.

Wenn Sie die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender empfangen können und keine entsprechende Position in der Nebenkostenabrechnung finden, sind Sie möglicherweise Empfänger eines zentralen Satellitenanschlusses, der Ihnen ermöglicht, kostenlos die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender zu sehen. Steht davon nichts im Mietvertrag, sondern ist lediglich ein Antennenanschluss genannt, müssen Mieter auch nicht für die Wartung oder Reparatur aufkommen.

Helfen kann Ihnen der Vermieter, die Hausverwaltung oder auch der Hausmeister.

Was müssen Mieter jetzt konkret tun?

Bis zum 30. Juni können Mieter über diesen Anschluss garantiert fernsehen. Ab dem 1. Juli können sie das natürlich auch, müssen dafür aber nichts bezahlen. Die Kosten trägt der Vermieter.

Grundsätzlich sollten die rund 12 Millionen Betroffenen die nächsten Wochen abwarten. Viele Kabel-, Streaming- und auch Pay-TV-Anbieter werden im ersten Quartal des Jahres neue Produkte auf den Markt bringen, die genau auf die Mieter zielen, die weiter fernsehen wollen. Nach Informationen von FOCUS online investieren Telekom, Vodafone, O2, Kabel Deutschland, Unitymedia, Pÿur, aber auch Amazon Prime Video und Sky viel Geld in Werbung. Mieter werden sogar direkt per Post angeschrieben.

Im zweiten Schritt sollten Betroffene alle Angebote vergleichen und das Kleingedruckte lesen. Günstige Angebote haben meist längere Bindungsfristen oder enthalten nur SD-Sender. Wer hochauflösende Sender empfangen möchte, muss dafür extra bezahlen. Bei den gewünschten Sportsendern gilt: Die Bundesliga-Rechte für die Jahre 2025 bis 2029 werden im Juni 2024 neu vergeben.

kom