Das Nebenkostenprivileg - was es bedeutet
Das Gesetz zur Abschaffung dieses Privilegs für Kabelgebühren ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.
Viele Mietwohnungen verfügen über Kabelanschlüsse, die durch Sammelverträge zwischen Hausverwaltungen/Hauseigentümern und Kabelnetzbetreibern geregelt sind.
Mieter zahlten die Kabelgebühren über Nebenkosten an die Hausverwaltung, die diese dann an die Kabelbetreiber weiterleitet – gesetzlich festgelegt in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Das hieß in der Vergangenheit, dass Sie auch dann für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss zahlen, wenn Sie ihn nicht nutzen.
Die Regelung ist ein Überbleibsel aus der Zeit, in der das Kabelfernsehen neu war und ein leichter Zugang für die Bevölkerung dafür geschaffen werden sollte. Mittlerweile gibt es viele Möglichkeiten des Fernsehempfangs, sodass Sie frei wählen können und in Zukunft nicht mehr an das Kabelfernsehen gebunden sind.
Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr auf Mieter umgelegt werden. Diese können jedoch auch vorher entfallen, da seit Dezember 2021 eine Übergangsfrist gilt.
Was Sie als Mieter nun tun sollten
Zunächst einmal brauchen Sie als Mieter nichts zu kündigen. Darum muss ihr Vermieter sich kümmern. In der Zeit können Sie sich in Ruhe um einen eigenen Vertrag fürs Kabelfernsehen kümmern, oder Alternativen finden.
Vermieter müssen die Sammelverträge kündigen. Als Mieter brauchen nichts weiter zu tun. Falls nicht gekündigt wird, dürfen Vermieter ab Juli 2024 die Kosten nicht mehr auf Mieter umlegen. Prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung auf die Positionen "Breitbandkabelanschluss" oder "TV-Kabel-Anschluss".
Möchten Sie als Mieter weiterhin Kabel-TV nutzen, müssen Sie sich bis spätestens Juni 2024 selbst um einen Anschluss kümmern, sonst wird die TV-Buchse verplombt.
Der Kabelanschluss verteuert sich wahrscheinlich leicht, voraussichtlich um maximal 2 bis 3 Euro pro Monat. Tarife werden zwischen 8 und 10 Euro angeboten, wenn der Mehrnutzervertrag gekündigt wurde.
Informieren Sie sich, welche Alternativen zum Kabelfernsehen Sie haben. Es gibt verschiedene digitale Angebote, die möglicherweise besser zu Ihren Bedürfnissen passen.
Prüfen Sie die Angebote allerdings in Ruhe. Die Verbraucherzentralen warnen vor vorschnellen Abschlüssen an der Haustüre. Lassen Sie sich Zeit und holen Sie unterschiedliche Angebote ein.