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Nach dem Preisanstieg

Amazon Prime für 3,99 Euro abstauben: Wir erklären, wer Anspruch auf den Mini-Preis hat

Seit Mitte August müssen Prime-Kundinnen und -Kunden mehr Geld für ihre Mitgliedschaft zahlen. Was viele nicht wissen: Sowohl für Studierende als auch finanzschwache Personen gibt es einen vergünstigten Tarif. Ob du den Sondertarif abschließen kannst und was es dabei zu beachten gilt, fassen wir im Folgenden zusammen.

Der Onlineversand-Riese Amazon erhöhte unlängst den Preis für seine Prime-Abos. Kundinnen und Kunden, die seit dem 15. August eine Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen haben, zahlen deshalb 89 Euro im Jahr; für Bestandskundinnen und -kunden, die bisher 69 Euro jährlich gezahlt haben, wird der neue Preis mit der ersten Rechnung nach dem 15. September fällig.

Vielen Menschen ist das zu teuer. Wer nicht gleich kündigen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein vergünstigtes Abo-Modell für finanzschwache Personen nutzen.  Der monatliche Beitrag kostet dann 3,99 Euro im Monat und ab dem 17. Januar 2023 monatlich 4,49 Euro. Dafür musst du einen festen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben und vom Rundfunkbeitragspflicht befreit sein oder einen Sozialpass besitzen.

Diese Personengruppen bekommen Amazon Prime günstiger

Auf der Internetseite zum Rundfunkbeitrag kannst du die Voraussetzungen, die für den vergünstigten Tarif notwendig sind, im Detail einsehen. Berechtigt sind demnach diejenigen, die:

  • Arbeits­losen­geld II oder Sozial­geld erhalten,
  • Hilfe zum Lebens­unter­halt nach dem SGB XII bekommen,
  • Empfängerinnen und Empfänger der Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbs­min­derung sind,
  • BAföG, Berufs­aus­bildungs­beihilfe, Ausbildungs­geld nach §§ 122ff. SGB III erhalten und nicht bei den Eltern wohnen,
  • Leistun­gen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz bekommen,
  • Blinden­hilfe, Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegs­opfer­für­sorge nach dem BVG, Pflege­zulagen nach dem Lasten­ausgleichs­gesetz oder Pflege­geld nach landes­gesetz­lichen Vor­schriften erhalten.

Außerdem können sich folgende Personen ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreien lassen und damit das Prime-Abo vergünstigt abschließen:

  • Personen, denen aufgrund einer Pflege­bedürftigkeit ein Frei­betrag zuerkannt wird,
  • Volljährige, die im Rahmen einer Leistungs­gewährung in einer stationären Einrichtung leben.
     

Um einen Sozialpass beziehen zu können, musst du:

  • Leistungen nach dem SGB II,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Wohngeld mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern erhalten oder
  • Schwerbehindert mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 Prozent oder eine Familie mit einem schwerbehinderten Kind (Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent) sein oder
  • ein Netto-Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze haben.

Erfüllst du einer dieser Voraussetzungen und hast entweder den Sozialpass oder aber bist vom Rundfunkbeitrag befreit, kannst du Amazon Prime für finanzschwache Personen auf dieser Webseite beantragen: Hier geht's zur Anmeldung

Personen, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind, einen Sozialpass haben, studieren oder eine erste Ausbildung machen, können Amazon Prime vergünstigt nutzen.

Günstigeres Modell für Azubis & Studierende

Studierst du an einer Hochschule oder Universität in Deutschland oder Österreich oder machst eine Ausbildung in einer ersten Berufsausbildung, kannst du nach Vorlage Ihrer Immatrikulationsbescheinigung Amazon Prime für Studierende erhalten. Hierbei zahlst du anstatt 89 Euro im Jahr 44,90 Euro jährlich. Studierende können Amazon Prime Student maximal fünf Jahre nutzen.

Besonders attraktiv: Derzeit gibt es eine Aktion, bei der Azubis und Studierende Amazon Prime sechs Monate lang gratis nutzen können und erst ab dem 7. Monat den vergünstigten Preis zahlen.

Für Amazon Prime für Studierende kannst du dich auf dieser Webseite registrieren: Hier geht's zur Anmeldung