In der vergangenen Folge von "Hartz und herzlich" am 5. November bestürzte der Tod von Rainer die Bewohner des Stadtteils Altes Lager in Niedergörsdorf, genauso wie die Zuschauer der Sozialdoku von RTL 2. Der 53-Jährige kam mit einer Lungenentzündung ins Krankenhaus und verstarb dort an einem Herzinfarkt. Der Körper des Alkoholikers konnte eine Infektion nicht mehr verkraften.

In der neuen Folge an diesem Dienstag (12. 11.) muss Rainers Witwe Kathrin die Beerdigung organisieren. Die Trauerfeier wird ungefähr 2000 Euro kosten. Doch die 54-Jährige und ihr Mann konnten als Empfänger von Hartz-IV nie wirklich Geld zur Seite legen. Die Rentnerin, die im Monat 700 Euro bekommt, muss einen Antrag beim Sozialamt stellen, um finanzielle Unterstützung zu bekommen. Dazu muss die trauernde Witwe Kontoauszüge zusammenstellen, um ihre Bedürftigkeit zu beweisen. Mit Erfolg, das Amt bewilligt einen Zuschuss.

Moralische Unterstützung bekommt Kathrin von Sven, ihrem Sohn aus erster Ehe, und von Nachbar Thorsten alias Totti, der mit ihr und ihrem Mann eng befreundet war. Mit Rainer verliert Frührentner Totti seine engste Bezugsperson. Doch Kathrin bietet dem 49-Jährigen an, zu ihr zu kommen, wenn er sich alleine fühlt.

Auch Franziska und Janine in Schwierigkeiten

Unterstützung bekommt Kathrin auch von Franziska und Patrick. Mit dem Paar kam es in der Vergangenheit wegen Geldangelegenheiten zum Streit, doch nach Rainers Tod haben sie sich wieder angenähert.

Doch die jungen Eltern haben auch eigene Probleme. Die beiden kleinen Söhne leben im Heim, sie versuchen nun das Recht zu bekommen, die zwei wenigstens am Wochenende bei sich haben zu können. Als Auflage muss Franziska eine Therapie machen, um ihre eigene schwere Kindheit aufzuarbeiten. Der frisch aus der Haft entlassene Patrick muss einen Alkoholentzug absolvieren. Doch die beiden konnten dafür bisher keine Disziplin aufbringen. 

Auch die alleinerziehende Mutter Janine steckt in der neuen Folge, die vorerst letzte aus Altes Lager, in Schwierigkeiten. Die 20-Jährige kann das Essensgeld für die Kita ihres Sohnes nicht aufbringen.