Das Image der öffentlich-rechtlichen Sender ist schon lange angestaubt. Zuletzt sorgte der rbb-Skandal um Intendantin Patricia Schlesinger für ein negatives Bild in der Öffentlichkeit. Nach einigem Ringen haben sich nun die Ministerinnen und Minister der Länder auf einen neuen Medienstaatsvertrag geeinigt, der einige wichtige Neuerungen mit sich bringen wird.

Bereits im Juli 2023 soll der neue Vertrag in Kraft treten und könnte weitreichende Folgen für die Senderlandschaft in Deutschland bedeuten. Denn das neue Papier sieht vor, dass die großen Sender ARD und ZDF in Zukunft selbst über die Anzahl ihrer linearen TV-Sender entscheiden dürfen. Das könnte das Aus von bis zu sieben Sendern der öffentlich-rechtlichen TV-Sender bedeuten.

Neuer Vertrag: Ab Juli 2023 weitreichende Folgen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern

ARD und ZDF dürfen in Zukunft selbst über die Anzahl gewisser linearer Sender entscheiden. Allerdings sind von dieser Regelung einige Kanäle auch ausgenommen. Dazu zählen die Hauptsender Das Erste, ZDF sowie die dritten Programme WDR, MDR, NDR, BR und SWR. Dazu kommen die Kultursender Arte und 3sat.

Betroffen wären in Zukunft vor allem Kanäle wie KiKa, ZDFneo, ONE, ZDFinfo, ARD-Alpha, tagesschau24 oder Phoenix. Doch auch hier sollten Zuschauer nicht verängstigt sein. Die Sender können, müssen aber die Spartenprogramme nicht einstellen. Sollten sie sich für das Ende eines Senders entscheiden, so könnte der Inhalt in Zukunft auch einfach ins Internet verlagert werden. Mit einem großen Einbruch im Programm ist daher nicht unbedingt zu rechnen. Vielmehr könnte sich das Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender vielfältiger gestalten.

Der Rundfunkbeitrag ist bisher im neuen Medienstaatsvertrag unangetastet und wird regulär fortgeführt. Noch gibt es keine Informationen darüber, ob und welche Sender in Zukunft das lineare Programm verlassen müssen.