Vor Jahren "The Texas Chain Saw Massacre" und vor gut zwei Jahren "Tanz der Teufel" In letzter Zeit wurden immer mehr Horrorklassiker von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) von der Verbotsliste genommen. Jetzt wurde ein weiterer Meilenstein des Genres freigegeben. "Zombie" von George A. Romero ist nicht mehr beschlagnahmt.

Als "Dawn of the Dead" (Originaltitel) 1979, leicht geschnitten, in die deutschen Kinos kam, wurde er dank einer großangelegten Werbekampagne von Bernd Eichinger zu einen großen Erfolg. Ab 1982 kamen noch stärker gekürzte Videofassungen auf den Markt, die 1991 wegen Gewaltverherrlichung beschlagnahmt wurden. Später kamen noch ungeschnittene Versionen von "Zombie" in Umlauf - aber nur kurz, da auch sie natürlich schnell beschlagnahmt wurden.

Die Veröffentlichungen fielen also unter die strengste Kategorie der BPjM. Bei einer Beschlagnahmung dürfen die entsprechenden Medien (es können nicht Filme an sich, sondern nur verschiedene Fassungen und Ausgaben beschlagnahmt werden) nicht verkauft oder kommerziell beworben werden. Wer dennoch kann mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Die Medien dürfen auch nicht an Erwachsene verkauft werden wie bei einer "normalen" Indizierung.

Nun wurden in Zeiten von "Walking Dead" fast alle Beschlagnahmungen des Zombieklassikers aufgehoben, einzelne Versionen wurden sogar ganz von der Prüfliste des BPjM gestrichen. Die Verleiher von Laser Paradise wollen nun eine neue FSK-Beurteilung beantragen, um eine ungeschnittene Version der Schnittfassung von Romeros Horrorkultregiekollegen Dario Argento ("Suspiria") auf den Markt bringen.