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Nach "John Wick 3": Wie sind die Pläne für "John Wick 4" und "John Wick 5"?

Keanu Reeves in John Wick
Keanu Reeves in "John Wick" Verleih

"John Wick 3" ist noch gar nicht abgedreht, da muss sich Regisseur Chad Stahelski schon Fragen zur Zukunft der Actionfilmreihe stellen. Der hat eine ganz einfache Antwort parat: Das Publikum entscheidet!

Die Knarren werden poliert, durchgeladen und dann wird es bald Zeit für Keanu Reeves, in "John Wick: Kapitel 3" den Abzug zu drücken. Die Dreharbeiten laufen noch auf Hochtouren und jüngst wurden erst neue Bilder und Details zum Inhalt veröffentlicht, die aufregende Action versprechen. Den Titelhelden wird es dabei an exotische Schauplätze verschlagen und auch auf einem Pferd wird er dieses Mal reiten. Doch obwohl der dritte Teil der Reihe noch gar nicht in den Kinos gestartet ist, haben Reeves und Regisseur Chad Stahelski schon jetzt die Zukunft im Blick, wie Letzterer im Gespräch mit Entertainment Weekly verriet.

Ideen en masse

Im Interview ließ Stahelski, der auch schon bei den vorherigen Teilen die Inszenierung übernahm, durchblicken, dass er und sein Hauptdarsteller bereits jede Menge Ideen für weitere "John Wick"-Filme hätten. Die Reihe zu machen sei ein großer Spaß, denn es gebe "keine Grenzen": "Wir erschaffen unsere eigene Mythologie und haben ein Studio hinter uns, das sich zum einen raushält und uns zum anderen bei all unseren verrückten Entscheidungen unterstützt."

Doch wie so oft entscheidet das Publikum darüber, ob es überhaupt noch weitere Einsätze von John Wick auf der großen Leinwand geben wird: "Ich könnte das für den Rest meiner Karriere machen. Wenn die Leute es mögen und mehr davon sehen wollen, könnte ich mir jedenfalls viel Schlimmeres vorstellen. Aber wir sind nun mal in der Unterhaltungsbranche tätig. Also lassen wir die Zuschauer die Wahl treffen."

Wer also einfach nicht genug bekommen kann von Keanu Reeves als Profikiller, der sollte sich auf jeden Fall "John Wick: Kapitel 3" im Kino anschauen. In Deutschland hat man ab dem 23. Mai 2019 die Gelegenheit dazu.