Es ist hinter der "Resident Evil"-Sga und der "Paranormal Activity"-Reihe das erfolgreichste Horrorfranchise aller Zeiten: Die Abenteuer der (realen) Dämonenjäger Ed und Lorraine Warren. "Conjuring", "Conjuring 2" und das Spinoff "Annabelle" spielten fast 900 Millionen Dollar ein.
Doch jetzt könnte Warner Bros. alles verlieren. Denn der Schriftsteller Gerald Brittle verklagte das Studio, die Produktionsfirma New Line Productions und Regisseur James Wan jetzt auf genau 900 Millionen Dollar. Brittle warf Warner vor, bei seinem Buch "The Demonlogist" abgekupfert zu haben. 1978 brachte Brittle die Erlebnisse der Warrens zu Papier. Dabei handelte er mit dem Ehepaar einen Exklusivvertrag über ihre Geschichten aus.
Brittles Anwälte hatten bereits vor dem Start von "Conjuring 2" eine Unterlassungsklage angestrengt, Warner hatte jedoch darauf beharrt, dass die "Conjuring"-Filme nicht auf Brittles Buch, sondern auf historischen Fakten basiere.
Hier setzt nun Brittle in seiner Klage an. War der Schriftsteller anfangs davon überzeugt, dass die Warrens die Wahrheit erzählten, ist er sich nun sicher, dass ihre Berichte über Dämonen und Geister reine Erfindung sind. Sein Buch wäre somit ein fiktives Werk, das dem Urheberschutz unterliegt. Und er kann nachweisen, dass sein Buch den Machern der Filme bekannt war: Regisseur James Wan bezeichnete "The Demonologist" als das gruseligste Buch, dass er je gelesen hätte.
Warner muss jetzt eine bizarren Beweispflicht erfüllen. Die Anwälte müssten nun Gericht nachweisen, dass die Hexe aus "Conjuring" und die besessene Puppe aus "Annabelle" wirklich existiert haben und nicht nur der Fantasie und dem Geschätstrieb der Warrens entstanden sind.
Autor: Sebastian Milpetz
Doch jetzt könnte Warner Bros. alles verlieren. Denn der Schriftsteller Gerald Brittle verklagte das Studio, die Produktionsfirma New Line Productions und Regisseur James Wan jetzt auf genau 900 Millionen Dollar. Brittle warf Warner vor, bei seinem Buch "The Demonlogist" abgekupfert zu haben. 1978 brachte Brittle die Erlebnisse der Warrens zu Papier. Dabei handelte er mit dem Ehepaar einen Exklusivvertrag über ihre Geschichten aus.
Brittles Anwälte hatten bereits vor dem Start von "Conjuring 2" eine Unterlassungsklage angestrengt, Warner hatte jedoch darauf beharrt, dass die "Conjuring"-Filme nicht auf Brittles Buch, sondern auf historischen Fakten basiere.
Hier setzt nun Brittle in seiner Klage an. War der Schriftsteller anfangs davon überzeugt, dass die Warrens die Wahrheit erzählten, ist er sich nun sicher, dass ihre Berichte über Dämonen und Geister reine Erfindung sind. Sein Buch wäre somit ein fiktives Werk, das dem Urheberschutz unterliegt. Und er kann nachweisen, dass sein Buch den Machern der Filme bekannt war: Regisseur James Wan bezeichnete "The Demonologist" als das gruseligste Buch, dass er je gelesen hätte.
Warner muss jetzt eine bizarren Beweispflicht erfüllen. Die Anwälte müssten nun Gericht nachweisen, dass die Hexe aus "Conjuring" und die besessene Puppe aus "Annabelle" wirklich existiert haben und nicht nur der Fantasie und dem Geschätstrieb der Warrens entstanden sind.
Autor: Sebastian Milpetz