Am Donnerstag startete die 11. Staffel von "The Voice of Germany". Das bestehende Coaching-Team bestehend aus Nico Santos (28) und Mark Forster (37) wurde in dieser Staffel um Sarah Connor (41) und Johannes Oerding (39) ergänzt.
Ob die Regeln für die Teilnehmer genau so neu sind, ist nicht bekannt - wie sie lauten mittlerweile aber schon. Die Verträge der potenziellen Gesangswunder mit Produktionsfirma Talpa und Plattenfirma Universal enthalten einige überraschende Passagen, die "Bild" jetzt leakte. ProSieben äußerte sich bisher auf Anfrage nicht.Wenn ProSieben Nein sagt, müssen Teilnehmer Outfit wechseln
Wer bisher den einen oder anderen Teilnehmer für sein kreatives Outfit, das die Stimme perfekt ergänzt, feierte, weiß nun, dass jedes Kleidungsstück vor einer Show zunächst freigegeben werden muss. Verboten sind dabei vor allem Markenklamotten mit auffälligen Logos. "Der/die Kandidat/in ist damit einverstanden, dass Talpa (...) das Bühnenoutfit freigeben muss", heißt es dabei in den Verträgen.
Auch bei Social Media gibt es klare Regeln - negative Posts sind absolut verboten. "Der/Die Kandidat/in verpflichtet sich (...), es zu unterlassen, sich während oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit negativ über die Produktion, ProSiebenSat.1/Talpa oder sonstige Kandidaten (...) zu äußern", steht im Vertrag. Hält sich jemand nicht daran, droht eine Vertragsstrafe, die durch Talpa festzusetzen ist.
Pauschale überall - richtig absahnen kann bei "The Voice of Germany" kein Kandidat
Ob eine Strafe wohl das Salär und den potenziellen Gewinn der Kandidaten übersteigt? Unklar. Doch auch diese Summen wurden nun geleakt. Ganz vorne steht jedoch Folgendes: "Für sämtliche (...) Auswertungen in der Show und im Zusammenhang und im Umfeld der Show ist keinerlei Umsatzbeteiligung oder sonstige Vergütung an Künstler zu leisten."
Heißt konkret: Alles, was im Zusammengang mit der Show passiert, wird den Kandidaten nicht extra bezahlt. Ganz ohne Geld geht es aber für keinen, der weit kommt. Für eine Live-Show gibt es pauschal 300 Euro.
Doch zumindest der Sieger knackt auch finanziell den Jackpot, oder? Leider nein. Für die Gewinner-Single gibt es einmalig 7500 Euro, wird sogar ein Album veröffentlicht, steigt die Vergütung auf 25.000 Euro. Eine Beteiligung an den Verkäufen ist nicht vorgesehen - die gibt es erst bei potenziell weiteren Singles oder Alben.
Zusammenarbeit mit Coaches ist nach "The Voice of Germany" verboten
Überraschend wird es beim Punkt Coaches - diese dürfen nämlich nach der Show nicht mit den Kandidaten zusammenarbeiten. Im Vertrag steht: "Der/Die Kandidat/in verpflichtet sich, (...) keine Vertrags- und/oder Geschäftsbeziehung mit einem Coach (...) in Bezug auf ein künstlerisches Zusammenwirken zwischen Vertragspartner und Coach einzugehen."
Statt mit Sarah zu singen oder mit Mark zu mashen, müssen die Kandidaten nach "The Voice of Germany" also alleine sehen, wo sie bleiben.