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Programmänderung am Mittwoch: "ZDF spezial" zum Sterbehilfe-Urteil

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Das "ZDF spezial: Urteil zur Sterbehilfe" informiert am 26.2. ab 9.50 Uhr über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. ZDF/Corporate Design

Darf Beihilfe zum Suizid zulässig sein? Am 26. Februar will das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zur Sterbehilfe verkünden. Das ZDF meldet sich mit einem Spezial aus Karlsruhe. Dadurch ändert sich der Programmablauf.

Am 26. Februar um 10.00 Uhr will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verkünden. Das ZDF berichtet  deshalb um 9.50 Uhr live aus Karlsruhe. Sarah Tacke, Leiterin der ZDF-Redaktion Recht und Justiz, moderiert das Spezial "Urteil zur Sterbehilfe" und ordnet ein.

Das Servicemagazin "Volle Kanne" endet deshalb schon um 9.50 Uhr. Die geplanten Themen (Wenn Jugendliche Schulden machen: Tipps für junge Schuldner; Backen am Aschermittwoch: Wir machen ein gesundes Fastenbrot und Reisetipp Teutoburger Wald: Wellness und Geschichte erleben) werden gegebenfalls ebenfalls gekürzt.

Grundsatzurteil zur Sterbehilfe

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe, die seit 2015 gemäß Paragraf 217 im Strafgesetzbuch unter Strafe steht. Es drohen bis zu drei Jahre Haft. Ausgenommen vom Verbot sind Angehörige und "Nahestehende". Hier der Wortlaut:

  • (1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • (2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.

Gegen das Verbot, mit dem der Bundestag verhindern wollte, dass Suizidhilfe-Vereine ihre Angebote ausweiten, haben schwer kranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfevereine geklagt. 

In der erwarteten Entscheidung geht es nicht nicht um die aktive Sterbehilfe, sondern um den Wunsch von Menschen, die durch eigene Hand sterben wollen, professionelle Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Dabei geht es vor allem darum, tödlich wirkende Medikamente zu bekommen.

Das "ZDF spezial: Urteil zur Sterbehilfe" informiert am 26.2. ab 9.50 Uhr live über die Entscheidung in Karlsruhe.