(TV-News, 18.7.2014) Spiegel TV und Stern TV kommen über so genannte Drittanbieterplätze in das Programm von RTL. RTL muss unabhängigen Drittproduzenten Sendeplätze anbieten, weil es als Privatsender einen vergleichsweise hohen Marktanteil erreicht.
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hatte im Juni 2013 die Sendeplätze für Drittanbieter an die Düsseldorfer Firma dctp vergeben, an welcher der "Spiegel" beteiligt ist und die Spiegel TV und Stern TV produziert. Das Gericht hatte ferner angeordnet, dass RTL die Sendeplätze sofort zur Verfügung stellen müsse. Dagegen hatte Focus TV geklagt.
Jetzt entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass die Anordnung des NLM nicht wirksam sei. Grund: Der Direktor der NLM habe sie eigenmächtig beschlossen und damit seine Kompetenzen überschritten, weil dazu die Zustimmung der NLM-Versammlung erforderlich gewesen wäre.
RTL ist deshalb rechtlich nicht verpflichtet, Spiegel TV und Stern TV auszustrahlen. Entsprechend will der Sender die Ausstrahlung so lange aussetzen, bis die Vergabe der Drittsendeplätze geklärt ist.
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hatte im Juni 2013 die Sendeplätze für Drittanbieter an die Düsseldorfer Firma dctp vergeben, an welcher der "Spiegel" beteiligt ist und die Spiegel TV und Stern TV produziert. Das Gericht hatte ferner angeordnet, dass RTL die Sendeplätze sofort zur Verfügung stellen müsse. Dagegen hatte Focus TV geklagt.
Jetzt entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass die Anordnung des NLM nicht wirksam sei. Grund: Der Direktor der NLM habe sie eigenmächtig beschlossen und damit seine Kompetenzen überschritten, weil dazu die Zustimmung der NLM-Versammlung erforderlich gewesen wäre.
RTL ist deshalb rechtlich nicht verpflichtet, Spiegel TV und Stern TV auszustrahlen. Entsprechend will der Sender die Ausstrahlung so lange aussetzen, bis die Vergabe der Drittsendeplätze geklärt ist.