Am Freitagabend (23.02.) lief im Ersten eine Fußballpartie: Das Halbfinale der Nations League der Frauen, Deutschland spielte gegen Frankreich. Das ZDF zeigte eine neue Folge von "Der Staatsanwalt". Bei RTL startete die 17. Staffel von "Let's Dance" und bei Sat.1 lief die Sendung " 111 komische Knallköpfe!". ProSieben zeigte in der Primetime den Film " James Bond 007 – Goldfinger", während kabel eins mit "Navy CIS" und VOX mit der Dokusoap " Goodbye Deutschland! Liebe bis ans Ende der Welt" punkten wollten. RTLZWEI zeigte den Film " The Mechanic 2 – Resurrection". Doch welches Format haben sie die Zuschauer am meisten interessiert?
"Der Staatsanwalt" ist klarer Sieger
Der Sieger im Quotenduell am Freitagabend war die neue Folge von "Der Staatsanwalt", "Zu schön, um wahr zu sein" (ZDF, 20:15 Uhr). 6,24 Millionen Personen haben die neue Episode geschaut – das entsprach einem Marktanteil von 23,8 Prozent. Eine weitere ZDF-Serie ist auf dem zweiten Platz: "SOKO Lepizig" (21:14 Uhr). 4,8 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer haben eingeschaltet (Marktanteil: 18,5 Prozent). Den dritten Platz holte sich "Let's Dance" (RTL, 20:15 Uhr) mit 3,98 Millionen Personen und einem Marktanteil von 16,9 Prozent.
Beim jungen Publikum hatte "Let's Dance" jedoch die Nase vorn: 1,18 Millionen Personen zwischen 14 und 49 Jahren schalteten ein. Das entspricht einem Marktanteil von 22,8 Prozent. Hier war die "Tagesschau" (Das Erste, 20:00 Uhr) auf Platz 2 (0,75 Millionen Personen, Marktanteil 16 Prozent), auf Platz 3 folgte die "heute-Show" (ZDF, 22:33 Uhr) mit 0,71 Millionen Personen und einem Marktanteil von 14,7 Prozent).
So werden TV-Quoten ermittelt
Die Einschaltquoten werden in rund 5000 repräsentativen Haushalten ermittelt. Diese dienen als "verkleinertes Abbild aller Privathaushalte mit mindestens einem Fernsehgerät in Deutschland" – so die AGF Videoforschung GmbH. Das Unternehmen ist für die Datenerhebung verantwortlich und daran sind sowohl ARD und ZDF als auch privatwirtschaftliche Sender bzw. Konzerne beteiligt. Die Daten werden seit 1963 erfasst, wobei es 2016 eine Änderung gab: Seitdem werden nur noch Haushalte einbezogen, in denen der Haupteinkommensbezieher Deutsch spricht. Die Messung erfolgt durch Geräte, die Tonsignale am Fernsehgerät erfassen und mit den Audiomustern der Fernsehsender abgleichen. Seit 2020 wird in einem Teil der repräsentativen Haushalte auch die Reichweite von Streaming-Angeboten gemessen.