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Ungerechtfertigte Steuervorteile: Bundesrechnungshof kritisiert ARD und ZDF

Rundfunkbeitrag Geldscheine
Imago

Haben die öffentlich-rechtlichen Sender eine ungerechtfertigte Subvention in Millionenhöhe kassiert? Der Bundesrechnungshof kritisiert jedenfalls Steuervorteile durch Pauschalen.

Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert Steuervorteile der öffentlich-rechtlichen Sender. In seinem Jahresbericht schrieb der BRH, dass den Finanzämtern durch umstrittene Pauschalen rund 55 Millionen Euro verloren gehen.

Für ihre eigentliche Sendetätigkeit und den dafür erhobenen Rundfunkbeitrag müssen die keine Steuern zahlen, für die Einnahmen aus Werbung und den Verkauf von Lizenzen fallen aber Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer an. Anders als die privaten Konkurrenzsender dürfen ARD und ZDF aber eine Pauschale nutzen. 16 Prozent sind für Werbeeinnahmen fällig, 25 für Einnahmen aus Lizenzvergaben.

Die steuerlichen Vorteile für die öffentlich-rechtlichen Sender stehen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht schon länger in der Kritik, auch weil sie seit 20 Jahren nicht mehr angepasst wurden. "Sie dürfen aus Wettbewerbsgründen nicht zu steuerlichen Vorteilen für die Rundfunkanstalten führen und sind deshalb regelmäßig zu überprüfen. Das sieht auch das EU-Recht vor" schreiben die Prüfer des Bundesrechnungshofes in ihrem Bericht.

Eigentlich forderte die EU-Kommission bereits 2005 eine Überprüfung, die in Bund und Ländern zwar diskutiert, aber nicht umgesetzt wurde.
Deshalb fordert der BRH jetzt energisch vom Finanzministerium: "Es sollte die notwendigen Reformen bei der Besteuerung der Rundfunkanstalten umgehend einleiten".