Für GEZ-Zahler gilt es, eine wichtige Änderung zu beachten. Der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender versendet seit dem 15. Mai nämlich keine Zahlungserinnerungen für die Gebühren mehr. Nutzer, die den Rundfunkbeitrag nicht automatisch abbuchen lassen, müssen sich deshalb nun selbst darum kümmern, die Fristen nicht zu verpassen. Darüber berichtete die "Berliner Morgenpost".

Der Grund hierfür dürften Sparmaßnahmen sein. Wenn weniger Briefe versendet werden, fallen auch die entsprechenden Portokosten nicht an. Zudem wird die Verwaltung entlastet.

Änderung beim Rundfunkbeitrag: Das musst du jetzt wissen

Der Rundfunkbeitrag muss vierteljährlich überwiesen werden. Dazu hat man jeweils eine Frist von vier Wochen. Wenn man diese nicht einhält, muss man ein Prozent des offenen Betrags beziehungsweise mindestens acht Euro als Versäumniszuschlag bezahlen. Es können noch weitere Gebühren hinzukommen, wenn man der Zahlungsaufforderung weiterhin nicht nachkommt.

Fällig wird der Beitrag immer zur Mitte des Quartals. Es handelt sich dabei jeweils um den 15. Februar, Mai, August und November.

Der Beitragsservice empfiehlt allen Zahlern ein SEPA-Lastschriftmandat zu nutzen: "Das Lastschriftverfahren ist die bequemste und sicherste Zahlungsweise. Das Ausfüllen von Überweisungsträgern entfällt und es ist ausgeschlossen, Zahlungen zu übersehen oder falsche Überweisungen zu tätigen." Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat. Bei den vierteljährlichen Überweisungen werden somit 55,08 Euro fällig.