Amazon Prime

Amazon Prime

69 Euro kostet der "Amazon Prime"-Jahrestarif, der nicht nur kostenlosen bzw. vergünstigen Versandservice beinhaltet, sondern auch den Zugang zum Streaming-Bereich bietet, der neben Filmen und Serien auch zahlreiche Eigenproduktion wie "Bosch" oder zuletzt "Homecoming" im Programm hat. Genutzt werden darf der Zugang gleichzeitig von nicht mehr als zwei Personen, während vier Personen unter diesem Account in den Genuss der Prime-Versandbedingungen kommen. Aus den Geschäftbedingungen: "Sie können über ein und dasselbe Konto bei Amazon bis zu drei Videos gleichzeitig streamen. Sie dürfen das Video aber nicht zur gleichen Zeit auf mehr als zwei Geräten streamen."

Netflix

Netflix

Für 11,99 Euro im Monat kommen via Netflix' Premium-Angebot bis zu vier Personen in den Genuss des vielseitigen Entertainment-Angebots. Laut Forschungsinstitut Magid gibt dabei jeder Dritte seinen Zugang unberechtigt weiter. Unter Punkt 5 der Nutzungsbedingungen weist Netflix auf das Verantwortlichkeit für den Account hin, die Option der Sperre wird jedoch nur unter dem Aspekt des Missbrauchs fremder Personen, also zum Schutz des Kunden, erwähnt. Dass Netflix jedoch nicht länger gewillt ist, dem Treiben zuzuschauen, ist der Nachricht zu entnehmen, dass die Company möglicherweise schon in naher Zukunft das von der UK-Firma Synamedia entwickelte Tool namens "Credentials Sharing Insight" zu nutzen.

Itunes

Itunes

Apple Music bietet via Itunes einen Sharing-Account, die sogenannte Familienfreigabe, an. Sechs Familienmitglieder können sofür monatlich 14.99 Euro auf das riesige Musik-Angebot zugreifen. Um in den Genuss der Familienfreigabe zu kommen, müssen die jeweiligen Personen jedoch über eine Apple-ID und ein Apple-Gerät verfügen: "Musik, Filme, Fernseh­sendungen und Bücher können auf bis zu 10 Geräte pro Account geladen werden, von denen bis zu 5 Computer sein dürfen. iOS 8 oder neuer und OS X Yosemite oder neuer sind zum Einrichten oder Beitreten einer Gruppe für die Familienfreigabe erforderlich."

Spotify

Spotify

Das Sharing-Programm bei Spotify nennt sich Family Plan, Grundlage ist, dass alle Teilnehmer tatsächlich dieselbe Adresse haben. Der Tarif entspricht dem bei Apple, auch hier kostet es 14.99 Euro, ebenso können bis zu sechs Familien- oder WG-Mitglieder das Angebot nutzen: "Jedes Familienmitglied bekommt sein eigenes, einzigartiges Premium Konto. Wer Spotify schon nutzt, wird alle seine gespeicherten Titel und Empfehlungen natürlich behalten. Du erhältst das reguläre Spotify Premium, mit all den dazugehörigen Vorteilen. Höre Deine Musik auf Abruf, werbefrei und offline." Bei Verstößen gegen die AGBs wird der jeweilige Nutzer auf einen Free Account heruntergestuft, zur Überprüfung des Family-Plan-Anspruchs werden zunehmend die Adressen der Nutzer verifiziert. Seit Herbst 2018 behält Spotify sich das Recht vor, per GPS-Lokalisierung Family-Plan-Nutzer zu überprüfen.

Sky Go

Sky Go

Die Sky-App, erst vor kurzem als Nachfolger der via Browser erreichbaren SkyGo-Website gelauncht und mittlerweile nach einigem Ruckeln und anfänglichen Störungen fehlerfrei laufend, regelt den Zugriff wie folgt: "Für den Fall, dass der Kunde das von Sky im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte Programmangebot oder eines Teils des Programmangebots schuldhaft zur vertragswidrigen privaten Vorführung außerhalb des Haushalts, auf den der Vertrag angemeldet ist (vgl. 1.4) nutzt, ist Sky berechtigt, vom Kunden für die innerhalb eines Vertragsjahres nachgewiesenen Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Entgelt des für den Vertrag des Kunden pro Vertragsjahr anfallenden Entgelts zu erheben. (…) In Bezug auf Sky Go ist eine Weitergabe der Login-Daten zur Nutzung durch nicht zum Haushalt des Kunden gehörende Personen erfasst."

Maxdome

maxdome

Übersichtliche 7,99 Euro kostet das Maxdome-Angebot, die Online-Videothek hat über 50.000 Filme und Serien im Programm. Fünf Geräte können maximal registriert werden, parallel nutzbar sind höchstens zwei. Der Hinweis auf AGB-widriges Sharing ist pragmatisch kurz: "Kennwörter/Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden."