Gerade in der Corona-Zeit sollten Verbraucher Vorsicht bei vermeintlich kostenlosen Streaming-Angeboten im Netz walten lassen. Mehr als 1000 Nutzerinnen und Nutzer hat die Verbraucherzentrale Bremen nach eigenen Angaben in letzter Zeit beraten. Diese hätten Anwaltsschreiben wegen angeblicher illegaler Verbreitung von Filmen erhalten oder sollten mehrere hundert Euro für einen einzigen aktuellen Kinofilm zahlen.
Wer an einem günstigen oder kostenlosen Kino-Abend zu Hause interessiert sei, sollte Filesharing-Netzwerke tunlichst meiden und die Seriosität des Anbieters genau prüfen, rät die Verbraucherzentrale. Häufige File-Sharing-Anbieter seien zum Beispiel PopcornTime, Time4Popcorn oder Isoplex. Die Plattformbetreiber hätten oftmals gar keine Lizenz für die Filme. Wer diese Filme ohne Erlaubnis des Rechteinhabers nutzt oder teilt, verstoße gegen das deutsche Urheberrecht.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte lieber auf die gängigen Anbieter, wie Netflix, Amazon und Disney zurückgreifen.
Streaming: Verlockende Abofalle
Viele Streaming-Anbieter locken Nutzer zudem geschickt in eine Abofalle. Anbieter wie Geraflix.de, Gigaflix.de oder Kinoflexx.com locken damit, einen Film "auf Probe" zu schauen. Versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es dann, der Nutzer müsse eine 14-tägige Probezeit kündigen, anderenfalls drohte automatisch ein kostenpflichtiger Jahresvertrag.
Die versteckte und überraschende Kündigungsregelung sieht die Verbraucherzentrale als klaren Verstoß gegen das AGB-Recht und erklärt sie für ungültig. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb die Rechnungen solcher Streaming-Anbieter unbedingt juristisch prüfen lassen und "keinesfalls vorschnell bezahlen".