Überall in Deutschland sinken die Corona-Infektionszahlen und damit sind weitere Lockerungen möglich. Erste Kinos haben schon jetzt ihre Türen für Besucher geöffnet und bald sollen auch die übrigen Häuser folgen. Die Kino- und Verleihverbände haben sich auf eine einheitliche Öffnung aller Lichtspielhäuser zum 1. Juli geeinigt. Auch wenn die Verleiher für einheitliche Regeln appellieren, sind diese per se Ländersache. Im Folgenden werden daher einige zentrale Fragen zu den Regelungen beantwortet, die lokal jedoch immer wieder leicht abweichen können. Welche Filme es überhaupt zu sehen geben wird, verraten wir euch hier.
Brauche ich einen Corona-Test?
Die meisten Kinos setzen auf "Getestet, Geimpft, Genesen" und fordern einen dieser Nachweise, um einen Besuch zu ermöglichen. Die genauen Bestimmungen können jedoch je nach Standort abweichen. Es lohnt sich in jedem Fall, die lokalen Webseiten im Vorfeld nach den genauen Regeln zu durchsuchen.
Zurzeit bestehen unter anderem die Kinos in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein auf einen Nachweis.
Gilt Maskenpflicht am Platz?
Generell lässt sich sagen, dass eine Maskenpflicht überall dort besteht, wo die Mindestabstände von 1.5 Metern nicht gesichert werden können. Das gilt vor allem für den Kassenbereich, die Foyers und die sanitären Anlagen. Ob auch am eigenen Sitzplatz Maske getragen werden muss, hängt von den örtlichen Inzidenzen ab. So geben die Kinos von UCI vor: "Am Sitzplatz können die Masken abgenommen werden. (Abhängig von den lokalen behördlichen Vorgaben ggf. auch am Sitzplatz und ggf. Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske. Bitte hierzu die lokalen Facebook- und Website-Einträge prüfen.)"
In Hamburg, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern gilt die Maskenpflicht auch am eigenen Platz, in Berlin, Schleswig-Holstein, Niedersachsen dürfen diese am eigenen Sitzplatz abgenommen werden.
Darf ich aber wenigstens Snacks verzehren?
Ein Kinobesuch ohne die typischen Snacks wie Popcorn oder Chips ist für viele Besucher undenkbar, daher ist es interessant zu wissen, welches Angebot an Essen und Trinken es in den verschiedenen Regionen geben wird. Grundsätzlich dürfen alle Kinos Snacks verkaufen, zum Verzehr dürfen die Masken auch am Platz kurzzeitig abgenommen werden. Allerdings beschränken sich einige Häuser auf ein Kernsortiment, doch Popcorn sollte überwiegend möglich sein.
Mit wie vielen Freunden darf ich ins Kino?
Ob Gruppen ins Kino gehen können, hängt von der Personenanzahl und den unterschiedlichen Haushalten ab. Je nach Inzidenzen dürfen sich zurzeit wieder Gruppen aus unterschiedlichen Haushalten von bis zu zehn Personen treffen. Allerdings muss auch hier zu allen Zeiten immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Gruppen gewährleistet sein.
Generell gilt jedoch, dass niemand alleine ins Kino gehen muss und ein Treffen mit einem überschaubaren Kreis an Freunden zu einem Filmabend kein Problem ist.
Werden die Säle denn richtig voll sein?
Keine Angst vor vollen Sälen. In allen Bereichen gilt immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Sollte der kurzzeitig nicht gewährleistet werden können, gilt eine Maskenpflicht. Die Buchungssysteme beim Ticketkauf sind darauf ausgelegt, dass immer genügend Abstand zu den anderen Personen eingehalten wird, einem unbeschwerten Kinovergnügen steht also nichts im Wege.