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Streit vor Gericht: Til Schweiger muss Gewinne seiner Erfolgsfilme offen legen

Til Schweiger, Zweiohrküken
Til Schweiger in seinem Erfolgsfilm "Zweiohrküken". Warner Bros. Pictures

Im Prozess gegen Til Schweigers Produktionsfirma und Warner Bros., die hinter den Blockbustern "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" stehen, hat die Klägerin, Drehbuchautorin Anika Decker, vor Gericht einen Teilsieg errungen.

Wie Mitte Oktober bekannt wurde, hat Drehbuchautorin Anika Decker beim Landgericht Berlin eine sogenannte Stufenklage gegen Schweigers Produktionsfirma Barefoot Films und Warner Bros. eingereicht.

Decker fordert von beiden Firmen, über alle Verwertungen der Filme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" Auskunft zu geben und in einem zweiten Schritt dann eine prozentuale Beteiligung am Gewinn jenseits der Kinoerlöse.

Einen ersten Teilsieg konnte sie jetzt erringen: Wie das Landgericht Berlin am 27.10. mitteilte, müssen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin der Filme sowie der Film- und Medienkonzern die Zahlen offenlegen.

Beteiligung an den Verwertungserträgen gefordert

Die Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin hat die Stattgabe der Klage in der ersten Stufe damit begründet, "dass auf Grund des überdurchschnittlichen Erfolgs der beiden Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Klägerin auf weitere Beteiligung nach § 32a UrhG bestünden, da § 32a UrhG darauf gerichtet sei, eine ursprünglich angemessene Vergütung bei überdurchschnittlichem Erfolg nachträglich anzupassen."

Dabei wäre auch nicht wichtig, "ob die Klägerin Alleinautorin der Drehbücher oder lediglich Mitautorin sei." Ob aber tatsächlich Zahlungsansprüche bestehen, "müsse erst in einem weiteren Verfahren geklärt werden."

Gegen das Urteil kann beim Kammergericht innerhalb von vier Wochen noch Berufung eingelegt werden.

Laut dem Branchendienst Mediabiz hat "Keinohrhasen" allein im Kino 40.272.393 Euro eingespielt, der Nachfolger "Zweiohrküken" 29.447.962 Euro. Hinzu kommen noch Einnahmen aus TV- und Videoverwertungen.