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Rundfunkgebühr

Wenn du diesen Brief ignorierst, kann es teuer werden

Beitragsservice

Der Gebührenservice, früher GEZ, gleicht aktuell seine Daten mit denen der Einwohnermeldeämter ab. Darum bekommen viele Beitragszahler aktuell Post, die besser nicht ignoriert werden sollte.

Seit November 2022 läuft ein Meldedatenabgleich beim Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Dabei bekommt die Verwaltungsgemeinschaft ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu volljährigen Bürgern in Deutschland.

Diese werden mit den über 46 Millionen Beitragskonten der Beitragszahler abgeglichen, um zu ermitteln, wie viele Beitragspflichtige es tatsächlich gibt.

Wer keiner Wohnung zugeordnet wird, der wird postalisch ab 10. Januar 2023 kontaktiert. Es kann aber bis Ende Juni 2023 dauern, bis jeder Post bekommt – diesen Brief solltest du nicht ignorieren.

Online antworten und fertig

Dieser Meldedatenabgleich ist im Rundfunkstaatsvertrag geregelt und findet nunmehr zum dritten Mal statt. Du solltest innerhalb von zwei Wochen auf das Schreiben antworten und die geforderten Angaben zur Wohnung ausfüllen.

Schneller geht das natürlich online unter rundfunkbeitrag.de/meldedaten. Wenn du zurückmeldest, dass für die Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird, dann teile die Beitragsnummer mit – diese ist in jedem Schreiben der zahlenden Person aufgeführt. Danach werden deine Daten unverzüglich gelöscht.

Das passiert, wenn man es ignoriert

Beim Meldedatenabgleich werden folgende Angaben von den Einwohnermeldeämtern übermittelt:

  • Familienname
  • Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens
  • frühere Namen
  • Doktorgrad
  • Familienstand
  • Tag der Geburt
  • gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt­ und Nebenwohnungen, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung
  • Tag des Einzugs in die Wohnung

Wenn du den Brief der "GEZ" ignorierst, dann wird es ein Erinnerungsschreiben geben. Wird auch das nicht beantwortet, dann wirst du automatisch angemeldet, da der Rundfunkservice davon ausgeht, dass für die Wohnung ein Beitrag zu zahlen ist.

Das kann dann auch rückwirkend zum Einzugsdatum in die Wohnung geschehen. Das kann bis 1. Januar 2020 durchgesetzt werden, sodass heftige Nachzahlungen drohen.