Vorsicht, Datensammler!
18 Internet-Adventskalender für Kinder hat die Verbraucherzentrale NRW getestet. Hinter vielen Türchen versteckten sich Gewinnspiele, die persönliche Daten von Kindern abfragten. Bei fast allen getesteten Angeboten mussten Kinder mehr Angaben machen als es für eine Gewinnspielteilnahme erforderlich wäre. Darüber hinaus gab es bei der Mehrheit der Angebote für Kinder schwer verständliche oder schlecht zu findende Angaben, wie die Daten weitergenutzt werden.
Die Initiative "SCHAU HIN! Was Deine Kinder machen." rät, bei Gewinnspielen im Internet generell vorsichtig zu sein und auch mit Kindern über den Umgang damit zu sprechen. Folgende drei Tipps unterstützen Eltern dabei, die Seriosität von Gewinnspielen besser beurteilen zu können.
Welche Daten werden abgefragt?
Für die Teilnahme an einem Gewinnspiel reicht die Angabe einer E-Mailadresse. Dafür ist es sinnvoll, gemeinsam mit dem Kind eine Mailadresse einzurichten, die nur einen Spitz- oder Fantasienamen des Kindes enthält. Ist es verpflichtend auch Anschrift, Geburtsdatum oder Telefonnummern anzugeben, sollten Sie genau prüfen, ob eine Teilnahme am Gewinnspiel wirklich notwendig ist. Es ist nie auszuschließen, dass diese Daten z.B. für Werbepost genutzt werden.
Wie werden meine Daten weiterverwendet?
Bei jedem Gewinnspiel sollte es einen Hinweis geben, ob die Daten weiterverwendet werden oder nur für die Durchführung des Preisausschreibens genutzt werden. Wenn diese Datenschutzbestimmungen fehlen oder unverständlich sind, ist das Gewinnspiel nicht empfehlenswert.
Ist ein Newsletter-Abonnement notwendig?
Einige Anbieter erfassen bei Gewinnspielen die E-Mailadresse, um den Kindern Werbemails zu aktuellen Produkten zuzuschicken. Achten Sie darauf, dass diese Option nicht ausgewählt wird, wenn diese Informationen nicht erwünscht sind.
SCHAU HIN! rät: Sollte Ihr Kind doch einmal einen Newsletter abonniert haben, den es später nicht mehr erhalten möchte, können Sie ihm zeigen, wie man diese Mails wieder abbestellen kann. Am Ende eines jeden Newsletters muss ein entsprechender Hinweis oder Link zur Abbestellung angebracht sein.
Positive Beispiele für kindgerechte Adventskalender gibt es übrigens u.a. bei www.wendy.de , www.tivi.de , www.kidsville.de oder www.kika.de .
Weitere Tipps zum Umgang mit persönlichen Daten im Netz finden Sie auch unter www.schau-hin.info sowie in den Ratgebern und Flyern der Initiative, die im SCHAU HIN! Download Center kostenlos angeboten werden: www.schau-hin.info/service/download-center.html
Ausführliche Informationen zum Stichprobentest der Verbraucherzentrale finden Sie unter www.vz-nrw.de .
"SCHAU HIN! Was Deine Kinder machen." ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Telekommunikationsunternehmens Vodafone, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF sowie der Programmzeitschrift TV SPIELFILM. SCHAU HIN! informiert Eltern über die Angebote moderner Medien wie Fernsehen, Internet, Mobilfunk und Computerspiele und gibt Hilfestellung für den kindgerechten Umgang mit Medien. Mehr Informationen unter www.schau-hin.info .
Die Initiative "SCHAU HIN! Was Deine Kinder machen." rät, bei Gewinnspielen im Internet generell vorsichtig zu sein und auch mit Kindern über den Umgang damit zu sprechen. Folgende drei Tipps unterstützen Eltern dabei, die Seriosität von Gewinnspielen besser beurteilen zu können.
Welche Daten werden abgefragt?
Für die Teilnahme an einem Gewinnspiel reicht die Angabe einer E-Mailadresse. Dafür ist es sinnvoll, gemeinsam mit dem Kind eine Mailadresse einzurichten, die nur einen Spitz- oder Fantasienamen des Kindes enthält. Ist es verpflichtend auch Anschrift, Geburtsdatum oder Telefonnummern anzugeben, sollten Sie genau prüfen, ob eine Teilnahme am Gewinnspiel wirklich notwendig ist. Es ist nie auszuschließen, dass diese Daten z.B. für Werbepost genutzt werden.
Wie werden meine Daten weiterverwendet?
Bei jedem Gewinnspiel sollte es einen Hinweis geben, ob die Daten weiterverwendet werden oder nur für die Durchführung des Preisausschreibens genutzt werden. Wenn diese Datenschutzbestimmungen fehlen oder unverständlich sind, ist das Gewinnspiel nicht empfehlenswert.
Ist ein Newsletter-Abonnement notwendig?
Einige Anbieter erfassen bei Gewinnspielen die E-Mailadresse, um den Kindern Werbemails zu aktuellen Produkten zuzuschicken. Achten Sie darauf, dass diese Option nicht ausgewählt wird, wenn diese Informationen nicht erwünscht sind.
SCHAU HIN! rät: Sollte Ihr Kind doch einmal einen Newsletter abonniert haben, den es später nicht mehr erhalten möchte, können Sie ihm zeigen, wie man diese Mails wieder abbestellen kann. Am Ende eines jeden Newsletters muss ein entsprechender Hinweis oder Link zur Abbestellung angebracht sein.
Positive Beispiele für kindgerechte Adventskalender gibt es übrigens u.a. bei www.wendy.de
Weitere Tipps zum Umgang mit persönlichen Daten im Netz finden Sie auch unter www.schau-hin.info
Ausführliche Informationen zum Stichprobentest der Verbraucherzentrale finden Sie unter www.vz-nrw.de
"SCHAU HIN! Was Deine Kinder machen." ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Telekommunikationsunternehmens Vodafone, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF sowie der Programmzeitschrift TV SPIELFILM. SCHAU HIN! informiert Eltern über die Angebote moderner Medien wie Fernsehen, Internet, Mobilfunk und Computerspiele und gibt Hilfestellung für den kindgerechten Umgang mit Medien. Mehr Informationen unter www.schau-hin.info