Aktuell haben noch sechs von ursprünglich 22 Männern die Gelegenheit, in der RTL-Show "Die Bachelorette" um das Herz von Single Maxime Herbord zu buhlen. Doch der Preis für das mögliche Liebesglück ist hoch. Denn alle Kandidaten müssen vor Teilnahme am TV-Format einen Vertrag unterzeichnen. Und der hat es in sich!
"Bild" sollen die geheimen "Bachelorette"-Verträge vorliegen. Was also dürfen die Teilnehmer und was nicht? Das Medium veröffentlichte hierzu eine ganze Liste von Tabus und Einschränkungen, die es in sich hat. Sender RTL wollte sich gegenüber "Bild" selbst nicht zu den Vertragbedingungen äußern. Allerdings gelangten auch während vergangener Staffeln immer wieder ähnliche Details ans Licht.
Erscheinungsbild: Ab- oder zunehmen nicht erlaubt!
Zwischen Dreharbeiten und Ausstrahlungstermin – dazwischen liegen in etwa zwei bis drei Monate – sollen die Kandidaten laut Informationen der "Bild" nicht an Gewicht verlieren oder zulegen dürfen.
Sex vor der Kamera: Kandidaten tragen "gesundheitliches Risiko" selbst
Küsse und weitere Intimitäten seien während des Drehs erlaubt, heißt es in dem Bericht weiter. Doch das "das gesundheitliche Risiko" trage jeder Kandidat selbst. Vor der Kamera dürfe allerdings kein "sexuell anzügliches Material" verbreitet oder gezeigt werden.
Unangekündigte Kontrollen: Handys und Koffer können jederzeit inspiziert werden
Privatsphäre wird in der TV-Villa wohl klein geschrieben. Denn die zuständige Produktionsfirma des Formats soll ohne vorherige Erlaubnis Handys und Gepäck der Rosenkavaliere kontrollieren dürfen.
Verhaltenskodex: Bachelorette darf nicht "unangenehm" angestarrt werden
Auch was den zwischenmenschlichen Umgang betrifft, gibt es offenbar klare Richtlinien. Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, sei im Vertrag nochmal schriftlich festgehalten. Demnach dürfe niemand die "Bachelorette" bedrängen – sie etwa "unerlaubt anfassen" oder "unangenehm anstarren".
Gerade eine Abfuhr von der "Bachelorette" mag den ein oder anderen enttäuschten Kandidaten womöglich zu einer Beschimpfung verleiten. Doch was das betrifft, sollte man(n) sich lieber disziplinieren. Denn Beschimpfungen sind bei dem TV-Format laut "Bild" absolut tabu. Genauso wie "sexistische oder rassistische Witze".
Außerdem soll Grundbedingung für die Show-Teilnahme "ein lupenreines Führungszeugnis" sein.
Bei Missachtung der Regeln drohen hohe Geldstrafen
Sollten die Leitlinien von den Kandidaten nicht befolgt werden, kann es teuer werden. Laut Bericht ist dann eine Summe von 5001 Euro fällig. Bei Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen müssen die Kandidaten angeblich mit 100 Euro rechnen.
Der Artikel Der knallharte Vertrag der "Bachelorette"-Kandidaten wird veröffentlicht von FOCUS online.