"Der Bachelor" geht in die nächste Runde. Auch in dieser Staffel versuchen wieder 22 Schönheiten, beim diesjährigen Rosenkavalier Niko Griesert (30) zu landen.
Doch es gibt Regeln, an die sich alle Teilnehmer zu halten haben. "Bild.de" liegen die geheimen "Bachelor"-Verträge vor.
Daran muss sich der "Bachelor"-Niko Griesert halten
Der Rosenkavalier hat fast ein ganzes Regelbuch an das er sich laut "Bild.de"-Informationen halten muss.
HANDYVERBOT FÜR DEN "BACHELOR"
Während der Dreharbeiten ist es dem "Bachelor" untersagt, ein Handy zu nutzen. Außerdem darf er seinen Damen keine Nachrichten schreiben. Hat Niko also gegen den Vertrag verstoßen, als er Michèle eine Nachricht gesendet hat? Zudem muss der "Bachelor" die Produktionsfirma informieren, wenn er eine der Kandidatinnen bereits kennt. Dies war auch bei Michèle der Fall. Mit ihr hatte er zuvor bereits Kontakt via Instagram.
KLARE REGELN IN DER VILLA DER LADYS
Der "Bachelor" darf seine Kandidatinnen zwar in ihrer Villa besuchen, jedoch benötigt er dafür erst die Zustimmung der Produktionsfirma. Die Bade- und Schlafzimmer sind jedoch tabu für Niko. Selbst entscheiden darf er aber, welche Damen er näher kennenlernen und auf Dates mitnehmen möchte.
DROGENMISSBRAUCH, SPORT & BELEIDIGUNGEN
Des Weiteren ist es dem begehrten Junggesellen verboten, während der Dreharbeiten gefährliche Sportarten auszuüben. Außerdem darf er nicht stark alkoholisiert oder unter Drogen vor der Kamera stehen. Das wäre ein sofortiger Kündigungsgrund! Selbstverständlich darf er auch keine Beleidigungen über WhatsApp oder Instagram verbreiten und dem Ruf der Sendung nicht schaden. Auch logisch: Seinen Beziehungsstatus darf er bis nach der Ausstrahlung nicht verraten und auch keine Gerüchte dazu kommentieren.
Das sind die Tabus der Teilnehmerinnen
Was also dürfen die Teilnehmer und was nicht? "Bild.de" veröffentlicht hierzu eine ganze Liste von Tabus und Einschränkungen, die es in sich hat.
LÄSTER-VERBOT FÜR DIE ROSENKAVALIER-KANDIDATINNEN
Schlecht über jetzige oder zukünftige Kandidaten und Kandidatinnen beim "Bachelor" oder auch bei der "Bachelorette" zu reden, ist den Teilnehmern verboten. Damit soll der Ruf der Sendungen geschützt werden.
INTIME KONTAKTE BEIM "BACHELOR" AUF EIGENE GEFAHR
Dass es beim "Bachelor" auch mal heiß hergehen kann, ist bekannt. Doch die Kandidatinnen müssen unterschreiben, dass sie intime Kontakte auf eigene Gefahr eingehen. Zudem verlangt der Sender eine Versicherung, dass niemand an ansteckenden Krankheiten, wie etwa HIV, leidet.
SCHIKANÖSES VERHALTEN IST UNTERSAGT
Wenn es darum geht, die nächste Rose zu ergattern, ist einigen Damen jedes Mittel recht. Doch "Ausübung von Zwang" oder "schikanöses Verhalten" ist den Kandidatinnen vertraglich untersagt. Ebenfalls verboten sind Postings in den sozialen Medien, die auf den aktuellen Beziehungsstatus schließen lassen könnten.
Das droht bei Vertragsbruch
Die Zahl der Regeln, die den Teilnehmern der Show auferlegt werden, ist überschaubar. Umso wichtiger ist es allerdings, sich daranzuhalten. Verstöße können richtig teuer werden. Mindestens 5.001 Euro Vertragsstrafe werden bei einer Zuwiderhandlung fällig.
Strafen, wenn auch in weit geringerem Umfang, drohen übrigens auch bei einem Verstoß gegen die Corona-Regeln. Mindestens 100 Euro werden fällig, wenn sich Teilnehmer der Produktion nicht daran halten.
Das verdienen die Teilnehmerinnen bei "Der Bachelor"
Reich werden können die Teilnehmerinnen beim "Bachelor" nicht. Zwischen 500 und 5.000 Euro erhalten sie "für die Zeit ihrer Teilnahme" an Honorar. Die erste Auszahlung ist demnach mit Vertragsunterzeichnung fällig. Der zweite Teil des Gelds fließt nach Drehende. Kandidatinnen, die sich während der Produktion an alle Regeln halten, bekommen dem Bericht zufolge aber zusätzlich eine Belohnung. Zu den Regeln wollte sich RTL auf Anfrage der "Bild" nicht äußern. Ein Sprecher sagte dem Blatt: "Zu vertraglichen Inhalten äußern wir uns grundsätzlich nicht."
Die nächste Folge von "Der Bachelor" ist am 27. Januar um 20:15 Uhr bei RTL zu sehen.
Dieser Artikel erschien zuerst auf BUNTE.de
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