Ermöglicht uns Jürgen Klopp doch noch ein Champions-League-Finale im Free-TV? Das ZDF ist mit seinem Vorstoß, wenigstens die Rechte am Endspiel zu sichern zwar gescheitert, es gibt aber wohl eine Hintertür.
Für die Saison 2018/19 hatten sich der Pay-TV -Sender Sky und der Sportstreamingdienst DAZN die Exklusivrechte für die Champions League gesichert. Erstmals war die Königsklasse damit nicht mehr kostenlos im Fernsehen zu sehen.
Das ZDF, dass von 2012 bis 2018 die Champions League im Free-TV übertragen hatte, versuchte laut Informationen von BILD, wenigstens die Rechte am Finale zwischen FC Liverpool und Tottenham Hotspurs am 1. Juni 2019 zu erwerben, scheiterte aber wohl am Veto von DAZN.
Für die Saison 2018/19 hatten sich der Pay-TV -Sender Sky und der Sportstreamingdienst DAZN die Exklusivrechte für die Champions League gesichert. Erstmals war die Königsklasse damit nicht mehr kostenlos im Fernsehen zu sehen.
Das ZDF, dass von 2012 bis 2018 die Champions League im Free-TV übertragen hatte, versuchte laut Informationen von BILD, wenigstens die Rechte am Finale zwischen FC Liverpool und Tottenham Hotspurs am 1. Juni 2019 zu erwerben, scheiterte aber wohl am Veto von DAZN.
Reicht Jürgen Klopp als deutsche Beteiligung?
Doch jetzt prüfen Juristen laut dem Fachmagazin Kicker , ob es doch noch eine Möglichkeit gibt, das Endspiel ins frei empfangbare Fernsehen zu hieven.
Der Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, dass "Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse)" nicht nur verschlüsselt oder gegen Bezahlung gezeigt werden dürfen. Als Großereignis gelten u.a. "Endspiele der europäischen Vereinsmeisterschaften im Fußball (Champions League, Europa League) bei deutscher Beteiligung". Hätte ein Bundesligist das Finale in Madrid erreicht, hätten Sky und DAZN die Rechte mit einem Free-TV-Sender teilen müssen.
Juristen argumentieren nun, dass Jürgen Klopp als Trainer vom FC Liverpool für die nötige deutsche Beteiligung genügt. Der gebürtige Stuttgarter steht mit seinem Team zum zweiten Mal in Folge im Endspiel des wichtigsten europäischen Teamwettbewerbs.
Eine Rechtsprechung pro ZDF klingt aber illusorisch. Ein solcher Rechtsspruch wäre ein Präzedenzfall für die künftige Ausstrahlung von Sportereignissen und eine Niederlage für Bezahlangebote.
Der Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, dass "Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse)" nicht nur verschlüsselt oder gegen Bezahlung gezeigt werden dürfen. Als Großereignis gelten u.a. "Endspiele der europäischen Vereinsmeisterschaften im Fußball (Champions League, Europa League) bei deutscher Beteiligung". Hätte ein Bundesligist das Finale in Madrid erreicht, hätten Sky und DAZN die Rechte mit einem Free-TV-Sender teilen müssen.
Juristen argumentieren nun, dass Jürgen Klopp als Trainer vom FC Liverpool für die nötige deutsche Beteiligung genügt. Der gebürtige Stuttgarter steht mit seinem Team zum zweiten Mal in Folge im Endspiel des wichtigsten europäischen Teamwettbewerbs.
Eine Rechtsprechung pro ZDF klingt aber illusorisch. Ein solcher Rechtsspruch wäre ein Präzedenzfall für die künftige Ausstrahlung von Sportereignissen und eine Niederlage für Bezahlangebote.